So wie auf dem Foto sah das mal bei uns im Mietshaus aus. Ich habe mich jeden Tag über die Schuhe geärgert, musste die Schuhsohlendüfte einatmen. Da haben wir einen Brief von der Hausverwaltung bekommen: Alle Gegenstände im Treppenhaus müssen weg, bis zum 10. April, danach werden sie vom Hausmeister abgeholt und zur Müllhalde gebracht. Die Kosten für diese Aktion zahlen alle Mieter. Peng. Plötzlich war das Treppenhaus leer!
Da war ich neugierig und habe bei der Feuerwehr angerufen. Die haben mir das sehr genau erklärt. Feuerpolizeilich ist es vorgeschrieben, dass der Raum vor der Wohnungstür total frei ist. Es ist verboten, dort Gegenstände abzustellen. Denn Schuhe, Müllbeutel und sonstiges Zeug vor der Tür sind Brandlast. Was das ist? Die Gegenstände im Treppenhaus belasten den Rettungsweg und den Fluchtweg. Wenn es lichterloh brennt, wollen die Bewohner raus ins Freie (Flucht) und die Feuerwehrleute dahin, wo es brennt (Rettung). Und dann stolpert einer und es kommt zu Panik und es brennt weiter und und und ... Im schlimmsten Fall entwickeln sich giftige Gase und die Katastrophe ist da. Denn bei Feuerunfällen sterben die meisten Menschen sehr schnell an den Gasen, die durch Feuer entstehen. Nicht an Verbrennungen!
Es gibt Ausnahmen
- Fußmatten sind vor der eigenen Wohnungstür erlaubt. Dort sind sie kein Hindernis für andere Bewohner.
- Schuhe auf der Fußmatte sind bei schlechtem Wetter für kurze Zeit erlaubt.
- Kinderwagen darf man Erdgeschoss abstellen. Aber nur, wenn kein Lift im Haus ist. Und wo genug Platz ist. So lange, bis das Kind laufen kann.
- Gehhilfen wie Rollatoren darf ein Mieter mit Behinderung im Erdgeschoss abstellen oder wenn er krank ist (z. B. nach Knie-Operation). Wie beim Kinderwagen: kein Lift im Haus und genug Platz. Die Gehhilfe sollte man zusammen klappen (wenn möglich ist) und an die Wand stellen.
Gegen Kinderwagen bzw. Behindertenzubehör im Erdgeschoss hätte ich nichts einzuwenden, denn das geht nun mal nicht anders.