Rechtschutzversicherung als Werbungskosten angeben

Rechtschutzversicherung als Werbungskosten angeben

Bei der Steuererklärung kann man die Rechtschutzversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen. 

Jedoch haben viele einen kompletten Rechtschutz für: Verkehr, Privat+Familie und Beruf.

Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann man als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen. Da der genaue Betrag für den Berufsrechtschutz meistens nicht angegeben ist, nimmt man (bei der Konstellation Verkehr/Privat/Beruf) ein Drittel der Rechtschutzversicherungsbeiträge und setzt den Betrag bei den Werbungskosten an.

Nicht vergessen: Nachweis beilegen (Kopie).

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