Bei der Steuererklärung kann man die Rechtschutzversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen.
Jedoch haben viele einen kompletten Rechtschutz für: Verkehr, Privat+Familie und Beruf.
Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann man als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen. Da der genaue Betrag für den Berufsrechtschutz meistens nicht angegeben ist, nimmt man (bei der Konstellation Verkehr/Privat/Beruf) ein Drittel der Rechtschutzversicherungsbeiträge und setzt den Betrag bei den Werbungskosten an.
Nicht vergessen: Nachweis beilegen (Kopie).