Strafzettel von der Steuer absetzen

Strafzettel von der Steuer absetzen

Raser und notorische Falschparker kommen im wahrsten Sinne des Wortes auf ihre Kosten, wenn sie die Strafe in Briefmarken bei der Polizei bezahlen (Marken gelten als anerkanntes Zahlungsmittel) und diese als Portokosten bei der Steuererklärung angeben. Also kurz vor Weihnachten nochmal die rote Ampel vor der Wache überfahren! :-)

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37 Kommentare

Und warum kann man dann bei der Post nicht mit ihren vielen kleinen einzelnen Briefmarken, die man statt Restgeld aus Automaten bekommt, bezahlen?
Es soll Menschen geben, die dieses als Steuerbetrug ansehen. Wie wäre es damit, einfach vernünftig zu fahren???
A.: zum hundertsten mal: das hier ist die Kategorie "Zum Schmunzeln".

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