Wenn im Übernahmeprotokoll die ordnungsgemäße Wohnung bestätigt wird, muss gleich ein Teil der Kaution zurückgezahlt werden. Der Rest darf nur so hoch sein, wie die maximal zu erwartenden Nachzahlungen.

Wenn im Übernahmeprotokoll die ordnungsgemäße Wohnung bestätigt wird, muss gleich ein Teil der Kaution zurückgezahlt werden. Der Rest darf nur so hoch sein, wie die maximal zu erwartenden Nachzahlungen.

eingereicht von hughie

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