Enthält euer Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass ihr z. B. alle 3/5/7 Jahre renovieren müsst, bzw. dass ihr auf jeden Fall beim Auszug alles renoviert zurückzugeben habt, so habt ihr mit großer Wahrscheinlichkeit eine ungültige Renovierungsklausel

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16.11.17 eingereicht von hughie

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