Enthält euer Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass ihr z. B. alle 3/5/7 Jahre renovieren müsst, bzw. dass ihr auf jeden Fall beim Auszug alles renoviert zurückzugeben habt, so habt ihr mit großer Wahrscheinlichkeit eine ungültige Renovierungsklausel
16.11.17 eingereicht von hughie