In den letzten Tagen erreichen mich sehr viele E-Mails mit der Mitteilung, dass der Absender seine Datenschutzrichtlinien geändert hätte. Dies hat damit zu tun, dass am 25. 5. die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. Ich lese mir diese geänderten Datenschutzerklärungen immer genau durch, auch wenn sie oft sehr lang sind.
Wichtige Punkte der EU-DSGVO sind für mich z. B. das "Recht auf Vergessenwerden", das heißt, dass Daten nicht ewig gespeichert werden und wenn man z. B. einen Anbieter einer Cloud wechselt, man seine kompletten Dateien mit zum neuen Anbieter nehmen kann. Dieses Recht ist ein sehr wichtiger Punkt der neuen Grundverordnung. Vorschriften, die für eine Internetseite relevant sind, sind vom Unternehmen zu befolgen. Sollten Daten eines Nutzers an Dritte weitergeleitet worden sein und der Nutzer möchte eine Löschung dieser Daten, so sind Unternehmen verpflichtet, diese Anweisung zur Datenlöschung weiterzuleiten.
Das Haftungsrisiko für Unternehmen wird sich deutlich erhöhen, da nun auch für moralische Schäden gehaftet werden muss.
Mir persönlich ist bei der Datenschutzgrundverordnung am wichtigsten, dass die Bußgelder bei Verstößen spürbar erhöht werden und durchaus im Rahmen von 10-20 Mio. Euro liegen können oder sich an das Jahreseinkommen des Unternehmens, wenn es sich um eine Organisation handelt, von 2 - 4 % des Umsatzes vom vorherigen Geschäftsjahr belaufen.
Sicher enthält die neue Datenschutzgrundverordnung noch sehr viel mehr an Bestimmungen und Verordnungen.
Ich habe, die für mich Relevantesten genannt und hoffe, dass alle User geänderte Datenschutzerklärungen, die ihnen zugesandt werden, aufmerksam lesen. Nur so kann man im Fall eines Datenmissbrauchs dagegen vorgehen.