Höherer Betrag für beruflich genutzte Gegenstände steuerlich absetzbar

Höherer Betrag für beruflich genutzte Gegenstände steuerlich absetzbar

Lag die Grenze für beruflich genutzte Gegenstände bisher bei  410 Euro, so wurde dieser Betrag jetzt deutlich erhöht. Was teurer war, musste zuvor über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Seit dem 1.1.2018 liegt die Grenze bei netto 800 Euro. Das heißt, man kann fast den doppelten Betrag steuerlich geltend machen.

Da ist doch sicher das Eine oder Andere, was bei der nächsten Einkommensteuererklärung dem Finanzamt "aufs Auge gedrückt" werden kann und eine Steuererstattung zu erhöhen.

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4 Kommentare

Sehr schöner Tipp!! Muss ich unbedingt dran denken, zumal das FA für 2016 mit uns sehr ungnädig war (Nachzahlung und Vorauszahlungen!) Und das obwohl wir einige TEURO an Spenden geltend gemacht haben!
Klagen dürfen wir nicht, es ist genug übrig geblieben. 😄
@WZimdahl:
Das ist doch schön, wenn genug Übrig geblieben ist!!! 😄
@Ashanti: Ich danke dir für dein Verständnis!

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