Lag die Grenze für beruflich genutzte Gegenstände bisher bei 410 Euro, so wurde dieser Betrag jetzt deutlich erhöht. Was teurer war, musste zuvor über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Seit dem 1.1.2018 liegt die Grenze bei netto 800 Euro. Das heißt, man kann fast den doppelten Betrag steuerlich geltend machen.
Da ist doch sicher das Eine oder Andere, was bei der nächsten Einkommensteuererklärung dem Finanzamt "aufs Auge gedrückt" werden kann und eine Steuererstattung zu erhöhen.
Klagen dürfen wir nicht, es ist genug übrig geblieben. 😄