Keine Renovierung beim Auszug

Keine Renovierung beim Auszug

Die meisten Mietverträge enthalten eine ungültige Endrenovierungsklausel. Deswegen ungültig, weil das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Jahren erst "starre Renovierungsfristen" als beträchtliche Benachteiligung des Mieters einstufte.

Enthält euer Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass ihr z. B. alle 3/5/7 Jahre renovieren müsst, bzw. dass ihr auf jeden Fall beim Auszug alles renoviert zurückzugeben habt, so habt ihr mit großer Wahrscheinlichkeit eine ungültige Renovierungsklausel im Vertrag und müsst überhaupt nicht renovieren.

Checkt das am besten mit dem örtlichen Mietverein ab, wenn ihr wisst, dass ihr auszieht. Die kosten so ca. 50-70 Euro Jahresbeitrag und sparen einige tausend Euro Renovierungskosten oder Arbeit...

Dann langt es die Wohnung "besenrein" zu hinterlassen.

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