Krankenkasse: Befreiung von Zuzahlung rechtzeitig beantragen

Krankenkasse: Befreiung von Zuzahlung rechtzeitig beantragen

Als chronisch Kranker muss man Zuzahlungen beim Arzt und den Medikamenten nur in Höhe von 1 % des Familienverdienstes zahlen. Es lohnt sich, dies einmal rechnerisch zu überschlagen. Sollte es so sein, dass man darüber liegt, rechtzeitig die Befreiung von der Zuzahlung beanstragen. Bereits im Oktober lassen wir uns durch die Krankenkasse den entsprechenden Vordruck zusenden. Ausfüllen, evtl. Bescheinigung des behandelnden Arztes zuzupacken, Konto Nr. zur Abbuchung eintragen, unterschreiben und abschicken.

Die Krankenkasse bucht zwar die gesamten 1 % sofort ab, du erhältst aber auch sofort die Befreiungskarten für das neue Jahr. So entfällt das lästige Quittungssammeln und du musst auch nicht bei Massagen oder Krankengymnastik dazuzahlen. Sogar manche Krankenhäuser berechnen nur den halben Preis für Telefon und Fernsehen.

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