Ex-Vermieter rücken hin und wieder nicht gern mit der Mietkaution raus. Wenn aber im Übernahmeprotokoll die ordnungsgemäße Wohnung bestätigt wird, muss sogar gleich ein Teil der Kaution zurückgezahlt werden. Der Rest darf nur so hoch sein, wie die maximal zu erwartenden Nachzahlungen. Also habt ihr schonmal was.
Der Rest der Kaution muss innerhalb von 2 bis maximal 6 Monaten zurückgezahlt werden, so das Landgericht Kiel (LG Kiel 10 S 5/00). Falls der Vermieter nicht zahlen will, lasst euch den Grund schriftlich geben!