Pfandbons von Leergut & Taschenkontrolle im Supermarkt

Pfandbons von Leergut & Taschenkontrolle im Supermarkt

Oft steht der Hinweis an Leergutautomaten, der Leergutbon muss am gleichen Tag oder innerhalb von 3 Tagen eingelöst werden. Dem ist nicht so. Man wird auch ab und zu aufgefordert, an der Kasse seine mitgeführte Tasche zu öffnen. Auch das ist rechtswidrig.

Pfandbons

Für Pfandbons von Leergut gelten die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§195 BGB). Das bedeutet: Die Kunden haben drei Jahre lang einen Anspruch darauf, dass ihnen der Pfandbetrag ausgezahlt wird.

Taschen von Kunden durchsuchen

Ohne konkreten Verdacht - etwa Zeugenaussagen - dürfen sie keine Taschen durchsuchen. Im Zweifelsfalle dürfen sie einen Verdächtigen nur festhalten und die Polizei rufen.

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81 Kommentare

Gut zu wissen! Danke für den Tipp! 😁
Ist mir beides noch nie passiert, aber gut zu wissen, danke
Pfandbons vergesse ich öfter mal und hatte bisher keine Problem sie bei einem späteren Einkauf einzulösen.
Das Öffnen und Durchsuchen von Taschen darf nicht verlangt werden! Aber: die Kassierer dürfen durchaus darum bitten, dass man ihnen den Korb/die Einkaufstasche vorzeigt, so dass sich erkennbar keine unbezahlten Waren darin befinden.
Wenn ein Kunde das veweigert,und ein Verdacht auf Diebstahl besteht, muss der Vekäufer/Kassierer/Chef die Polizei rufen.
In der Regel wird man als Kunde aber freiwillig einen Blick in Tasche oder Korb gewähren, schon weil sich wirklich mal ein unbezahltes kleines Teil verstecken kann und man nicht nicht zum Dieb wider Willen werden möchte.
Ich hebe auch grundsätzlich meinen Korb an um nachzusehen ob sich darunter evtl. noch etwas befindet. Das kann ich dann ebenso gut (ohne Aufforderung) unter dem Blick des Kassierers tun.

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