Oft steht der Hinweis an Leergutautomaten, der Leergutbon muss am gleichen Tag oder innerhalb von 3 Tagen eingelöst werden. Dem ist nicht so. Man wird auch ab und zu aufgefordert, an der Kasse seine mitgeführte Tasche zu öffnen. Auch das ist rechtswidrig.
Pfandbons
Für Pfandbons von Leergut gelten die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§195 BGB). Das bedeutet: Die Kunden haben drei Jahre lang einen Anspruch darauf, dass ihnen der Pfandbetrag ausgezahlt wird.
Taschen von Kunden durchsuchen
Ohne konkreten Verdacht - etwa Zeugenaussagen - dürfen sie keine Taschen durchsuchen. Im Zweifelsfalle dürfen sie einen Verdächtigen nur festhalten und die Polizei rufen.