Sozialleistungen und Rechtschutzversicherung

Jemand, der Sozialleistungen bezieht, braucht im Normalfall keine eigene Rechtschutzversicherung zu haben, da er mit seinem Bewilligungsbescheid beim hiesigen Amtsgericht auf Verlangen einen sog. Beihilfeschein bekommen kann. Damit kann er dann zu jedem beliebigen Anwalt gehen und sich gegen einen symbolischen Betrag von 10,00 Euro - auf den die meisten Anwälte verzichten - beraten lassen. Jemand, der mit einem solchen Schein kommt, darf nicht vom Anwalt abgelehnt werden. (Meine Rechtschutzversicherung kostet ca 200 Euro pro Jahr...)

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