Vorsicht bei Internetkauf: Ist Garantie gewährleistet?

Vorsicht bei Internetkauf: Ist Garantie gewährleistet?

Viele von uns kennen das: Ein Marken-Artikel wird im Internet weit unter dem sonst vom Fachhandel vorgegeben Preis angeboten. Klar, dass der ausgeschaltete Zwischenhandel, die fehlende Ladenmiete u.s.w. hier zu Buche schlagen. Aber dennoch sollte man zumindest neugierig, wenn nicht misstrauisch sein: Was ist, falls später evtl. Mängel auftreten?

Es geht dann um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, der u.a. wichtig ist, wenn man im Internet Käufe tätigt und nicht immer der Garantieschein überhaupt beiliegt oder wenn ja, nicht ausgefüllt ist. Bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistung geht es ausschließlich darum, dass der Verkäufer / Händler (!) bescheinigt und dafür einsteht, dass eine einwandfreie Ware ausgeliefert wird.

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Bei der GARANTIE hingegen hat der Käufer das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Beseitung von Mängeln einzufordern. Sie ist Sache der Hersteller. Wer ist aber bei Internetkäufen für deren Beseitung und zu welchen Bedingungen zuständig? Mehrere Rezensionen im Netz haben mich hierauf aufmerksam werden lassen, und ich möchte nun hier folgenden Tipp weiter geben:

Vor jedem Kauf den Händler danach fragen, ob er der Ware auch einen ausgefüllten(!) Garantie-Schein beilegt. Manche Händler haben das grundsätzlich ausgeschlossen, andere noch nett erklärt, ich müsse mich in einem Reparatur-Fall an den Hersteller (nicht Lieferanten!) wenden - sie seien dann damit nicht mehr befasst - und haben mich noch netterweise darauf hingewiesen, dass Gewährleistung nicht gleich Garantie sei. Dritte wiederum haben bestätigt, sie würden natürlich die Garantie gewähren. Ich muss den Garantieschein ausgefüllt der Ware beilegen und ich könne dann die Ware bei Defekten direkt zu ihnen zur Reparatur einschicken. Das ist doch mal was!

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