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Strafzettel von der Steuer absetzen
Raser und notorische Falschparker kommen im wahrsten Sinne des Wortes auf ihre Kosten, wenn sie die Strafe in Briefmarken bei der Polizei bezahlen (Marken gelten als anerkanntes Zahlungsmittel) und diese als Portokosten bei der Steuererklärung angeben. Also kurz vor Weihnachten nochmal die rote Ampel vor der Wache überfahren! :-)Kommentare unserer Leser (37):
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