Bei spontaner Annullierung oder Überbuchung hat die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung den kompletten Flugpreis zu erstatten oder alternativ einen Ersatzflug anzubieten.

Bei spontaner Annullierung oder Überbuchung hat die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung den kompletten Flugpreis zu erstatten oder alternativ einen Ersatzflug anzubieten.

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