Die Einkommensgrenze für einen Antrag auf Baukindergeld liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro Freibetrag.

Die Einkommensgrenze für einen Antrag auf Baukindergeld liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro Freibetrag.

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