Baukindergeld: Antrag seit September 2018 möglich

Baukindergeld: Antrag seit September 2018 möglich

Eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern ist am 18.9.2018 in Kraft getreten. Das Baukindergeld, womit Familien mit Kindern pro Kind und Jahr jährlich 1.200 Euro erhalten können. Dies über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Die Einkommensgrenze für einen Antrag auf Baukindergeld liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro Freibetrag. Für die Bemessung des Einkommens sind die letzten beiden Jahre vor der Antragstellung relevant. Gestellt werden kann dieser Antrag bei der KfW-Förderung.

Baukindergeld wird nur gezahlt, wenn man das 1. Mal baut oder eine Immobilie gekauft hat. Es wird rückwirkend zum 01.01.2018 gezahlt.

Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass die Immobilie selbst genutzt werden muss, ansonsten besteht kein Anspruch auf das Baukindergeld.

Ich finde es gut, dass es diese Art der finanziellen Entlastung jetzt gibt und Familien mit Kindern beim Erwerb eines Hauses oder Hausbau etwas entlastet werden.

Schnell sein sollte sich lohnen, denn die Mittel für das Baukindergeld sind begrenzt!

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2 Kommentare

Laut KfW liegt die Einkommensgrenze derzeit bei max. 90.000 €.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-%28424%29/
Auch zu weiteren Einzelheiten sollte man sich sicherheitshalber direkt auf der verlinkten Seite orientieren.
Ich habe mir mal ein paar Link`s dazu angeschaut und da sind die Angaben in Bezug auf Fristen verwirrend.
Ich selber brauche das nicht mehr, aber meine Tochter hat ein Haus gekauft, nur habe ich gesehen, daß sie für das Baukindergeld wohl nicht in Frage kommt, da sie das Haus bereits Ende 2017 (Frist) gekauft hat, bzw eingezogen ist. Hinzu kommt noch, daß das Haus in der thüringischen Rhön ist, also an der Grenze Hessen/Thüringen.
Schade, ich hätte mich für sie gefreut, weil sie 3 Kinder hat?
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