Krankenkasse: Geld sparen durch Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen

Eine Gesundheitskarte zeigt das AOK-Logo und eine Illustration eines menschlichen Körpers im Kreis, umrahmt von grünem Hintergrund.

Der Weg zur Apotheke kann durchaus teuer werden, was die Zuzahlungen für verordnete Medikamente betrifft. Das habe ich selbst in den ersten Wochen des Jahres wieder bemerkt. Innerhalb von 2 Wochen hatte ich schon 30,- Euro an Zuzahlungen zusammen, da ich eine chronische Erkrankung habe und auf diese Medikamente angewiesen bin. Unter Umständen kann das den "Geldbeutel" über das Jahr gesehen sehr beanspruchen.

Auch wenn es vielen bekannt ist, andere wissen es eben noch nicht oder wissen nicht, wie sie diese Kosten reduzieren können oder sogar gar nicht mehr zuzahlen müssen. Man kann diese Kosten durchaus durch sehr reduzieren oder sogar auf Null minimieren. Dazu mein Tipp!

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Kosten reduzieren oder sogar auf Null minimieren

Im Normalfall sind die Zuzahlungen auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des gesamten Haushaltes begrenzt. Hat jemand eine chronische Erkrankung, dann sind  nur 1 % der Einnahmen im Kalenderjahr relevant. Hierfür ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig, aus der klar hervorgeht, seit wann die chronische Erkrankung besteht.

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Hinzu kommen viele Personengruppen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse keine oder nur geringe Zuzahlungen leisten müssen. Dazu gehören z. B. Bezieher von Sozialhilfe, ALG II, Grundsicherung im Alter, Heimbewohner, erwerbsgeminderte Personen und Bezieher von Pflegewohngeld.

Aus diesem Grund sollten Menschen, die einem dieser Personenkreise angehören entweder selbstständig oder mit Hilfe einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen und alle wichtigen Unterlagen für die Krankenkasse, wie Bewilligungsbescheide beifügen.

Wichtig ist auch, dass alle Quittungen für Zuzahlungen in der Apotheke mit Namen und Vornamen von ihnen versehen sind. da die KK sie sonst nicht anerkennt.

Nicht nur Quittungen für Medikamente, sondern auch, medizinische Hilfsmittel, die ärztlich verordnet wurden, stationäre Krankenhausbehandlungen, etc. (nähere Einzelheiten bei der zuständigen Krankenkasse) können und sollten auch unbedingt bei der Antragsstellung beigefügt werden, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Ich habe gerade einen Antrag bei meiner KK gestellt und bin gespannt, was dabei herauskommt. Keiner hat Geld zu verschenken, aus dem Grund - prüft eure Unterlagen, fragt bei eurer zuständigen Krankenkasse, ein Versuch ist es doch allemal wert, oder? Gutes Gelingen!

Schlimm genug, wenn man krank ist, aber es muss nicht zu allem Anderen noch teuer werden, für den Menschen, der froh ist, dass es ihm durch Medikamente wieder besser geht. Macht doch nicht viel Arbeit, überprüft es und ich hoffe, dass ganz viele Kosten sparen können.

P.s. Ich bin kein Mitarbeiter einer Krankenversicherung und mache hier auch keine Werbung. Im Gegenteil, ich denke, dass viele an den Kosten sparen können, und hoffe, es wird so verstanden, wie ich den Tipp verfasst habe!!

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52 Kommentare

Guter Tipp! Was aber passiert wenn ich keinen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter vorlegen kann. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld 2. Kann ich den Antrag trotzdem stellen?
Außerdem habe ich gerade meine Krankenkasse gewechselt, da ich eben das Geld nicht bekomme. Somit war ich durch das Jobcenter nicht mehr krankenversichert. Ich habe jetzt bei der Versicherung meines Mannes einen Antrag auf Familienversicherung gestellt. Das Verfahren läuft noch.
Bei uns in Baden-Württemberg gibt es das Hausarztprogramm.
Da bekomme ich fast alle Medikamente zuzahlungsfrei.
Auch wird die Herz-Kreislaufuntersuchung jährlich durchgeführt.
Sonst hat sich für mich nichts geändert.
Ich bekomme meine Überweisungen zum Facharzt weiterhin vom Arzt.
Wenn ich als "Notfall" zum Facharzt muss und mein Hausarzt die Praxis
geschlossen hat, kann ich die Überweisung nachreichen bzw. die Praxis
besorgt sie sich selber.
@Orgafrau: #1
Du mußt ja nicht zwingend ALG II Empfänger sein. Habe doch die berechtigten Personenkreise angegeben.Wenn jetzt der Antrag auf Familienversicherung läuft, dann wird für eine Befreiung von den Zuzahlungen das Einkommen von allen, sprich das Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage fest gesetzt.Da mußt du erst abwarten, was die KK wegen Familienversicherung euch mitteilt.Wichtig ist, alle Quittungen über Zahlungen für Medikamente in der Apotheke mit deinem Namen ausstellen zu lassen, damit sie bei der KK eingereicht werden können.