Ein Produkt bei eBay Kleinanzeigen bestellt und bezahlt aber nicht erhalten? Dieses Problem kennen mittlerweile viele. Aus zahlreichen Polizeimeldungen gehen Betrugsfälle bei eBay Kleinanzeigen hervor.
Was können aber Internetnutzer tun, um schon präventiv den Gefahren vorzubeugen? Und wohin sollen sich Betroffene wenden? Zunächst gilt beim Onlinekauf der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Die Pressestelle von eBay Kleinanzeigen empfiehlt daher, immer persönlichen Kontakt zu Käufern aufnehmen, z.B. via Telefon. Bei Verkäufern, die diesen ausschließen, gilt es "wachsam" zu sein.
Zudem sollte die Ware grundsätzlich persönlich abgeholt und vor Ort bezahlt werden. Passwörter sollte man öfters wechseln, so dass man sich vor fremden Zugriffen besser schützen kann.
Und wenn es doch passiert?
Falls man dennoch Opfer eines Betrugs geworden ist, muss man sich umgehend an die örtliche Polizei wenden.
Man erklärt dem Beamten die Sachlage und erstattet Anzeige. Zunächst wird dann die Dienststelle im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Möglichkeiten versuchen Informationen über die tatverdächtige Person einzuholen. Leider gestaltet sich das wegen oftmals frei erfundenen Daten der Händler schwierig.
Im Anschluss übernimmt die Staatsanwaltschaft. Wenn die Identität geklärt werden konnte, sind die Ermittler des für den Wohnort der Person zuständigen Standorts am Zug.
Andrerseits verbleibt der Fall bei der Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Anzeige einging. Wenn eine verdächtige Person ausfindig gemacht wurde, kann man als Geschädigter ein Zivilverfahren anstreben.
Ein Versuch ist es immer Wert, man sollte sich nicht alles gefallen lassen!