Vorsicht bei Internetkauf: Ist Garantie gewährleistet?

Ein gefaltetes Dokument liegt auf einer dunklen Oberfläche und enthält Informationen über Garantiebedingungen bei Internetkäufen.

Viele von uns kennen das: Ein Marken-Artikel wird im Internet weit unter dem sonst vom Fachhandel vorgegeben Preis angeboten. Klar, dass der ausgeschaltete Zwischenhandel, die fehlende Ladenmiete u.s.w. hier zu Buche schlagen. Aber dennoch sollte man zumindest neugierig, wenn nicht misstrauisch sein: Was ist, falls später evtl. Mängel auftreten?

Es geht dann um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, der u.a. wichtig ist, wenn man im Internet Käufe tätigt und nicht immer der Garantieschein überhaupt beiliegt oder wenn ja, nicht ausgefüllt ist. Bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistung geht es ausschließlich darum, dass der Verkäufer / Händler (!) bescheinigt und dafür einsteht, dass eine einwandfreie Ware ausgeliefert wird.

Bei der GARANTIE hingegen hat der Käufer das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Beseitung von Mängeln einzufordern. Sie ist Sache der Hersteller. Wer ist aber bei Internetkäufen für deren Beseitung und zu welchen Bedingungen zuständig? Mehrere Rezensionen im Netz haben mich hierauf aufmerksam werden lassen, und ich möchte nun hier folgenden Tipp weiter geben:

Video-Empfehlung:

Vor jedem Kauf den Händler danach fragen, ob er der Ware auch einen ausgefüllten(!) Garantie-Schein beilegt. Manche Händler haben das grundsätzlich ausgeschlossen, andere noch nett erklärt, ich müsse mich in einem Reparatur-Fall an den Hersteller (nicht Lieferanten!) wenden - sie seien dann damit nicht mehr befasst - und haben mich noch netterweise darauf hingewiesen, dass Gewährleistung nicht gleich Garantie sei. Dritte wiederum haben bestätigt, sie würden natürlich die Garantie gewähren. Ich muss den Garantieschein ausgefüllt der Ware beilegen und ich könne dann die Ware bei Defekten direkt zu ihnen zur Reparatur einschicken. Das ist doch mal was!

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Wenn ich was teures bestelle, dann mache ich das über populäre Shops, sprich Amazon, Otto u.s.w
Gesetzlich ist doch bei Geräten sowieso Garantie drauf, da genügt der Kaufbeleg bzw die mitgelieferte Rechnung aus. Man liest sich ohnehin beim Kauf eines Markenproduktes die AGB durch zwecks Rücknahme und Rückerstattung oder nicht?
Selbst wenn ich was bei ebay bestelle, dann ist doch immer eine Rechnung dabei, wenn der Verkäufer nicht privat verkauft.

Man muss sich einfach wie gesagt die AGB´s gut druchlesen und dann kann auch nicht viel schief gehen, wenn man in einem nicht so bekannten Shop bestellt.
Ich habe über Amazon vor 2 Jahren einen Slowcooker gekauft und den vorausbezahlten Betrag durch einen Anwalt einklagen müssen, ebenso hatte ich Probleme mit einer defekten Armatur bei einem anderen Händler über Ebay. So etwas passiert. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, machte ich mir nicht weiter Sorgen und bekam mein Geld auf dem Rechtsweg zurück. Schwarze Schafe gibt es immer.

Bei super günstigen Markenartikel bin ich - zumindest bei Garderobe, Schuhen und Taschen - skeptisch und bin mir sicher, dass es sich nicht um Originalware handelt, wenn es weit unter Preis verkauft wird (was strafbar, aber möglich ist).

Wie Glucke schon sagte:
Vor dem Kauf die AGB gut durchlesen, alle Rechnungen gut aufbewahren und evtl. Bewertungen des Verkäufers kontrollieren.
Nein, nicht immer. Es gibt auch Artikel, die zur Auslieferung in ein fernes Land bestimmt sind, und als Billigware den Weg nach Deutschland finden. Der Lieferant hat funktionierende Ware ausgeliefert und im Schadensfall verweigert der Hersteller Garantie und Service in Deutschland. Tritt der Schadensfall später als 6 Monate ein, muss man dem Lieferant beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand. Ansonsten ist nach 2 Jahren ein Defekt auch der Gerätetod.

Bei Lieferung von Ware, die nicht für Deutschland bestimmt sind, sollte man entweder umtauschen oder vom Kauf zurücktreten. Ist mir schon bei Computerteilen passiert, aber ich kann mir das auch bei anderen Re-Importen vorstellen.

@glucke1980: das passiert auch bei großen renommierten Lieferanten.

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Bernhard, der Gründer von Frag Mutti

Ich bin Bernhard und habe Frag-Mutti.de 2003 gegründet – weil ich damals nicht wusste, wie man Salzkartoffeln kocht.

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