Nicht jederzeit ist ein Versicherungswechsel möglich. Wer die richtige Versicherung hat, muss sich im Schadensfall nicht unnötig ärgern. Versicherungswechsel ist bis zum 30. November möglich. Hier gebe ich mal 4 Beispiele dazu.
- Bei Neuzulassungen oder Fahrzeugwechsel. Egal, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist. Hier ist ein Wechsel möglich und man kann zu der Versicherung nach Wahl wechseln.
- Wenn Beiträge von dem Versicherer erhöht werden, hat man ein Sonderkündigungsrecht, außer die Höherstufung ist aufgrund eines Schadensfalls geschehen.
- Auch im Schadensfall selbst hat man ein Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man die Entscheidung des Versicherers über die Schadensregulierung erhalten hat. Ist man mit dieser nicht zufrieden, kann man von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Eine fristgerechte Kündigung zum 30. November eines Jahres ist jedoch immer möglich!
Es lohnt sich gerade jetzt, zu vergleichen und ggf. über einen Wechsel nachzudenken. Doch wer mit seiner Versicherung rundum zufrieden ist, umso besser!