Viele Mietwohnungen werden laut Mietvertrag mit falschen m²-Zahlen angegeben, besonders bei Dachgeschosswohnungen mit Dachschrägen ist das Ausmessen für Laien oftmal schwierig.
Deswegen: von einem Gutachter die nutzbare Wohnfläche ausmessen lassen und mit dem Mietvertrag vergleichen.
Falls die im Mietvertrag angegebene Mietfläche zu hoch angegeben ist, kann man rechtliche Schritte einleiten und sich einen Teil der letzten Mieten zurückholen und/oder eine Mietminderung verlangen.
Welches Gericht dafür zuständig ist, weiß ich leider nicht, also im Fall des Falles einen Anwalt aufsuchen.
Miete senken

Alle anderen Flächen x 0,75.
Jedoch würde ich vorher mit meinem Vermieter reden, sonst kann es sein dass man auszieht !
Mein Vorschlag ist auf jeden Fall: Erst die Fläche selbst nach beiden Methoden berechnen, dann mit dem Mietvertrag abgleichen, schließlich ggf. (also bei Abweichung) den Vermieter damit konfrontieren. Ich würde persönlich einen Anwalt erst dann aufsuchen, wenn der Vermieter nicht einsichtig ist.
Zuständig müsste vermutlich das Amtsgericht sein - das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht übersteigt.