Miete senken

Miete senken

Viele Mietwohnungen werden laut Mietvertrag mit falschen m²-Zahlen angegeben, besonders bei Dachgeschosswohnungen mit Dachschrägen ist das Ausmessen für Laien oftmal schwierig.
Deswegen: von einem Gutachter die nutzbare Wohnfläche ausmessen lassen und mit dem Mietvertrag vergleichen.
Falls die im Mietvertrag angegebene Mietfläche zu hoch angegeben ist, kann man rechtliche Schritte einleiten und sich einen Teil der letzten Mieten zurückholen und/oder eine Mietminderung verlangen.
Welches Gericht dafür zuständig ist, weiß ich leider nicht, also im Fall des Falles einen Anwalt aufsuchen.

 

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13 Kommentare

Bei Dachschrägen gilt die Formel wie bei einem Dreieck. Höhe bis 2,30 Meter.
Alle anderen Flächen x 0,75.
Jedoch würde ich vorher mit meinem Vermieter reden, sonst kann es sein dass man auszieht !
Nochmal etwas genauer: Raumhöhen mit mind. 2m zählen zu 100%, mid.1m bis 2m zu 50% und unter 1m zählt gar nicht. Ein Balkon in der Regel zu 25% manchmal aber zu 50% (bei GANZ besonderer Ausstattung etc.) Türnischen, Flächen unter Treppen in der Wohnung zählen nicht, wohl aber Einbauschränke, Badewannen, Türschwellen, Fuß und Sockelleisten. Für eine Mietminderung muß die Abweichung mehr als 10% betragen, für eine Neuberechnung der Nebenkosten gibt es dagegen keine Mindestgrenzen. Extratip: Mieterverein fragen! Gibts in jeder größeren Stadt in Deutschland.
Es gibt mittlerweile verschiedene Möglichkeiten (2 verschiedene), die Fläche zu bemessen, die allesamt möglich und anerkannt sind, u.U. aber zu unterschiedlichen Flächen führen. Kommt halt drauf an, nach welcher Methode der Vermieter gemessen hat...

Mein Vorschlag ist auf jeden Fall: Erst die Fläche selbst nach beiden Methoden berechnen, dann mit dem Mietvertrag abgleichen, schließlich ggf. (also bei Abweichung) den Vermieter damit konfrontieren. Ich würde persönlich einen Anwalt erst dann aufsuchen, wenn der Vermieter nicht einsichtig ist.

Zuständig müsste vermutlich das Amtsgericht sein - das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht übersteigt.

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