Schwanger und alleinerziehend

Schwanger und alleinerziehend
Lesezeit ca. 2 Minuten

Leider geht es vielen Frauen so, sie sind schwanger und allein. Wie geht es nun weiter? Man steht plötzlich ohne Partner da, aus welchen Gründen auch immer. Viele Paare trennen sich und man ist plötzlich schwanger und alleine auf sich gestellt. Stress, Verzweiflung und Zukunftsängste treten auf. Man stellt sich die Frage, wie soll ich das nur schaffen, doch ein Kind alleine großziehen ist keine Schande ganz im Gegenteil. 

Viele haben auch Familie, Freunde und sogar liebe Nachbarn, die gerne hilfsbereit zur Seite stehen und Mut machen. Schließlich braucht jede Schwangere, auch jemanden der sich mit ihr freuen kann, Einkäufe fürs Baby zusammen erledigt. Natürlich gibt es auch leider Frauen, die niemanden haben, weder Familie noch hilfsbereite Freunde. In solchen Situationen könnte man sich vielleicht Gleichgesinnte in verschiedenen Onlineforen suchen, dort kann man sich austauschen, vielleicht auch nette Freunde finden. Nicht nur online, es gibt genug Hilfsorganisationen für schwangere alleinerziehende in fast jeder Stadt. Dort kann man sich auch über Treffen mit anderen Gleichgesinnten informieren. Selbst in der Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskursen lernt man häufig nette Frauen kennen, denen es auch so geht. Schließlich ist heut zutage fast jede 3. Frau alleinerziehend.

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Man stellt sich Fragen u. a. wie geht es danach im Job weiter, man ist berufstätig und möchte auch wieder arbeiten, doch wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus? In Deutschland gibt es das Kinderförderungsgesetz für Kinder unter 3 Jahren z. B. Kinderhorte, Kinderkrippen und Kindergärten. Man könnte auch eine Tagesmutter suchen, die Kinder privat betreut. Selbst da gibt es finanzielle Hilfen vom Jugendamt, ganz nach Einkommen gerechnet, helfen die bei der Bezahlung der Betreuungskosten, dabei ist der zu zahlende Anteil für alleinerziehende berufstätige Mütter in den meisten Fällen nur sehr gering. Natürlich kann man nicht jeden Job ausüben, Nachtarbeit, Wochenendarbeiten sind da leider nicht drin, außer man hat Familie und Freunde, auf die man sich verlassen kann. Adressen der Krippen, Horte und sogar von Tagesmüttern haben die Jugendämter, dort kann man sich informieren.

Jede schwangere Frau und auch Alleinerziehende hat auch Anspruch auf Hilfe! 

  • Wenn der Vater nicht bezahlen kann oder sich vielleicht sogar weigert, gibt es Hilfe beim Jugendamt. Solange der Prozess (der Kampf) um das Unterhaltsgeld dauert, kann man Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Hilfe gibt es bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und wird maximal 72 Monate gezahlt. Auf alle Fälle nicht vom Ex Partner erpressen oder bedrohen lassen. Er ist verpflichtet zu zahlen!
  • Sorgerechtsklärungen wie z. B. Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung oder eben die Feststellung des Sorgerechts, klärt außerdem ebenfalls das Jugendamt. Das heißt, das Amt ist in jedem Fall der richtige Ansprechpartner für viele verschiedene Themen und Lagen.
  • Die Schwangerschaftsberatungsstelle gibt es fast in jeder Stadt, dort kann man sich Auskunft über u. a arbeitsrechtliche Situationen, finanzielle Hilfe und Leistungen einholen. In den meisten Fällen bekommt man sogar ab dem 3. Schwangerschaftsmonat eine Erstlingsausstattung gezahlt. Selbst bei ungewollten Schwangerschaften ist die Beratungsstelle die erste Anlaufstelle.
  • Scheidung und Unterhaltszahlung. Wer kein eigenes Einkommen hat (oder nur sehr wenig verdient), außerdem keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Über diesen Schein rechnet dann der Anwalt die Kosten mit dem Gericht ab und man muss dafür nichts bezahlen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss man auch bei Gericht eine Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Schwanger und arbeitslos. In solchen Fällen sollte man die Agentur für Arbeit aufsuchen (Jobcenter) und ALG 2 beantragen, dort gibt es außerdem Zuschüsse und Leistungen für Erstlingsausstattung, erste Wohnungsausstattung, Umzugs und Kautionszahlungen usw.
  • Kindergeldstelle der Agentur für Arbeit. Ist das Kind auf der Welt, geht man mit der Geburtsurkunde zur Kindergeldstelle und beantragt Kindergeld. 
  • Landeserziehungsgeld. In den meisten Fällen regelt das die Krankenkasse, doch das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Geld wird Arbeitslosen, sowie auch Arbeitnehmern gezahlt. Wer nicht genau weiß, wo man es beantragen kann, könnte die Agentur für Arbeit oder das Jugendamt fragen.

Es ist nicht leicht, aber auch alleine durchaus machbar! Der Anfang ist schwer, alle Behördengänge sind zu erledigen, doch wenn das mal alles geschafft ist, ist alles halb so schlimm! 

Hier habe ich eine sehr informative Broschüre gefunden, die man gratis bestellen kann oder per PDF downloaden. Sie heißt: Alleinerziehend - Tipps und Informationen.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html

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14 Kommentare

Du hast bestimmt vielen geholfen mit deinem Kommentar únd ich glaube ,wenn es vor 35 Jahren schon solche Hilfsorganisationen und Gesetze gegeben hätte wie heute es der fall ist ,dann wäre manches anders gelaufen für manche schwangere und alleinerziehende Mutter oder Frau.Du hast vielen aus der Seele gesprochen und darum 5 Sterne von mir !👍
Ich glaube, vor allem der seelische Aspekt ist wichtig. Denn wenn eine Schwangere oder eine junge Mutter mit all ihren Gefühlen alleine ist, kann das sehr hart für sie werden.
Aber auch ganz praktisch gesehen ist es gut, einen Partner zu haben, der einem vieles abnimmt und mit dem man sich die Verantwortung für das Kind oder die Kinder teilt.
m👏
Kompliment, sehr informativ und dadurch sehr hilfreich!

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