GEZ-Befreiung: so ist's möglich

GEZ-Befreiung: so ist's möglich

Die Gebühreneinzugszentrale macht ja leider immer wieder Schlagzeilen. Selten positiv. Seit einigen Jahren bezahlt man jährlich 210,- Euro Rundfunkgebühr, egal ob man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht.

Viele wissen nicht, dass sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Das ist keine große Mühe. Man stellt einen Antrag an den Beitragsservice in Köln. Die Formulare kann man sich im Internet runterladen oder sich bei einer Behörde besorgen.

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Berechtigt für eine Befreiung sind Menschen, die folgende Leistungen beziehen:

  • BAföG
  • Empfänger von Berufsausbildungshilfe
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Ausbildungsgeld bei Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Sozialgeld oder ALG II

Es gibt noch eine ganze Reihe von Berechtigten, wie Behinderte und taubblinde Menschen. Da macht es Sinn, sich bei den betreffenden Stellen zu informieren.

Wenn ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung abgelehnt wird, hat man auf jeden Fall das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen.

Mein Tipp: alle Umstände, die einen selbst betreffen, überprüfen und gegebenenfalls einen Antrag stellen, auch wenn es nur zu einer Minderung der Beitragszahlung führt.

Keiner hat Geld zu verschenken, schon gar nicht an die GEZ.

Tipp der Redaktion:

Hier geht es direkt zum Antrag auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Formular GEZ-Befreiung

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85 Kommentare

Hab schon mehrmals den Antrag gestellt, aber meine Rente lag drei Euro über dem Anspruch auf Grundsicherung. Naja, gibt ja wieder einige Prozent Erhöhung. Nicht das ich noch reich werde 😄dann lade ich euch alle auf ein Eis ein.
Danke für den Tipp. Ich werde versuchen einen Antrag zu stellen, obwohl mein Mann nur 50% und ich nur 30% Behinderung haben. Auf der Seite steht aber dass man mindestens 80% haben muss.
@Orgafrau: Soweit ich weiß braucht man dazu das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

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