Die Gebühreneinzugszentrale macht ja leider immer wieder Schlagzeilen. Selten positiv. Seit einigen Jahren bezahlt man jährlich 210,- Euro Rundfunkgebühr, egal ob man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht.
Viele wissen nicht, dass sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Das ist keine große Mühe. Man stellt einen Antrag an den Beitragsservice in Köln. Die Formulare kann man sich im Internet runterladen oder sich bei einer Behörde besorgen.
Berechtigt für eine Befreiung sind Menschen, die folgende Leistungen beziehen:
- BAföG
- Empfänger von Berufsausbildungshilfe
- Asylbewerber
- Empfänger von Ausbildungsgeld bei Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von Sozialgeld oder ALG II
Es gibt noch eine ganze Reihe von Berechtigten, wie Behinderte und taubblinde Menschen. Da macht es Sinn, sich bei den betreffenden Stellen zu informieren.
Wenn ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung abgelehnt wird, hat man auf jeden Fall das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen.
Mein Tipp: alle Umstände, die einen selbst betreffen, überprüfen und gegebenenfalls einen Antrag stellen, auch wenn es nur zu einer Minderung der Beitragszahlung führt.
Keiner hat Geld zu verschenken, schon gar nicht an die GEZ.
Tipp der Redaktion:
Hier geht es direkt zum Antrag auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Formular GEZ-Befreiung