IGeL-Leistungen bei ärztlicher Behandlung nicht immer notwendig

IGeL-Leistungen bei ärztlicher Behandlung nicht immer notwendig

Bereits seit dem Jahr 1998 gibt es die IGeL-Liste für individuelle Gesundheitsleistungen in der medizinischen Versorgung. Sie wurde von den freien medizinischen Berufsverbänden und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben. Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen wird sie allerdings kritisch gesehen.

Die Kosten für IGeL Leistungen müssen nach Verordnung eines behandelnden Arztes vom Patienten selbst übernommen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, genau zu hinterfragen, weshalb die Krankenkasse nicht dafür aufkommt.

Kritisiert wird des Öfteren in diesem Zusammenhang, dass eine solche Leistung nicht zwingend notwendig ist und den Patienten finanziell unter Umständen auch belasten kann.

Ich finde es daher wirklich sehr sinnvoll, bevor man sich mit der Behandlung einverstanden erklärt, sich eine zweite Meinung bei einem Arzt im entsprechenden Fachbereich einzuholen, wenn eine Erklärung des Arztes nicht sehr sinnvoll erscheint.

IGeL-Leistungen werden in nahezu allen medizinischen Bereichen angeboten und die Kosten für diese Behandlungen kann man im Internet nachschauen.

Wichtig finde ich im Zusammenhang mit diesen Behandlungen ein gutes Arzt-Patientenverhältnis, also einen Behandler, der sich die Zeit nimmt, um über Nutzen oder eventuelle Risiken einer vorgesehenen IGeL Leistung aufzuklären und alle Fragen des Patienten zu beantworten.

Ich persönlich würde keinesfalls vorschnell einer solchen Behandlung zustimmen, denn ich möchte keine zusätzlichen Kosten im Rahmen meiner ärztlichen Versorgung tragen, da Kassenbeiträge und Medikamente im Laufe eines Jahres schon mit teilweise sehr hohen Kosten zu Buche schlagen.

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19 Kommentare

IGel Leistungen können nicht verordnet werden.
Sie sind ein privates Zusatzgeschäft für die Ärzte. Mittlerweile werden sogar Seminare für Ärzte und Praxispersonal angeboten, in denen die "besten" Verkaufsstrategien vermittelt werden.

Für Patienten gilt: Nicht überrumpeln lassen!
Der IGel Monitor der Krankenkassen hat zahlreiche Zusatzleistungen auf Nutzen/Risiko/Schaden untersucht.
Nachzulesen hier: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z.html
Vielleicht für den Einen oder Anderen eine Entscheidungshilfe?
Weiß das jemand: Gehört die professionelle Zahnreinigung eigentlich auch zu den sog. IGeL?
Meine Krankenkasse bezahlt sie nicht.
@Meckie: Das ist bestimmt von Kasse zu Kasse verschieden.
Wir sind in einer gesetzlichen KK und die bezahlt die professionelle Zahnreinigung.

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