Vor ein paar Monaten kam meine Mutter mit dem Wunsch auf mich zu, ihr beim Erstellen einer Patientenverfügung zu helfen. Erst war mir ein bisschen bange, mit ihr die Fragen durchzugehen, die sich aufgrund eines Unfalls, als Folge von Krankheit oder am Ende des Lebens stellen, doch mittlerweile bin ich ganz froh, dass sie das angesprochen hat. Wir haben einige Wochen dafür gebraucht, das Dokument zu erstellen, aber nun ist es unter Dach und Fach und wir widmen uns wieder den lebensnahen Themen.
Das steht in einer Patientenverfügung
In der Patientenverfügung werden Informationen zusammengetragen, die bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn man selbst entscheidungsunfähig ist. Und natürlich auch, was unterlassen werden soll. Dabei richtet sich das Dokument in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt sowie an Betreuungspersonen.
Beratung beim Hausarzt
Meine Mutter und ich haben uns erst einmal einen Termin bei ihrem Hausarzt geben lassen. Er hat uns gesagt, dass es in diesem Sinne keine Vorlagen für eine Patientenverfügung gibt, sondern wir mit Textbausteinen arbeiten sollten, die es im Internet zu finden gibt. Die Beratung bei ihm hat uns verdeutlicht, wie schwer es für Medizinerinnen und Mediziner ist, im Sinne der kranken oder sterbenden Menschen zu handeln, wenn diese nicht mehr ansprechbar sind und eine Patientenverfügung zum Beispiel die Ablehnung von künstlicher Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr vorsieht, aber nicht klar wird, in welchem Stadium das sein soll. Gilt das in der Sterbephase oder auch zum Beispiel bei einer weit fortgeschrittenen Demenz?
Auseinandersetzung mit Lebens- und Sterbethemen
Mit meiner Mutter die vielen Fragen und mögliche Kombinationen durchzugehen, war gar nicht so einfach. Ich glaube, wir hatten uns das beide weniger emotional vorgestellt. Heftige Diskussionen entstanden bei der Frage, wo das Maß ist, wenn man einerseits lange Leben mag, aber auch die Qualität wichtig ist. Wo ist die Grenze, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? In diesen Wochen haben wir viel über Leben und Sterben geredet, zurück und nach vorn geschaut und irgendwann habe ich, um Abstand zu gewinnen, mir drei Komödien hintereinander angeschaut.
Aufsetzen der Verfügung
Wir haben mit den Textbausteinen zu Behandlungswünschen gearbeitet, und auch einige Wertvorstellungen, Lebenshaltungen und religiöse Anschauungen meiner Mutter ergänzt, und das sehr detailliert. Für eine Notfallsituation, die nicht einem der niedergeschriebenen Fälle eins zu eins gleicht soll das helfen, den Willen meiner Mutter richtig auszulegen. Ansonsten musste meine Mutter das nur unterschreiben und damit ist es gültig. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, es von einem Notar unterzeichnen zu lassen, aber darauf haben wir erst einmal verzichtet.
Aufbewahrung der Verfügung
Die Patientenverfügung liegt nun in dreifacher Ausführung vor. Meine Mutter hat je eine Kopie bei ihrem Hausarzt und bei mir hinterlegt. Ja, und ihr Original trägt sie nun in der Handtasche bei sich. Das fand ich erst etwas gewöhnungsbedürftig, aber es macht natürlich Sinn, damit im Notfall klar ist, dass es die Verfügung gibt (12 Prozent aller Deutschen haben derzeit eine) und Ärzte hier Informationen über den Willen und die Wünsche meiner Mutter erhalten können.
Als nächsten Schritt mag meine Mutter nun die Vorsorgevollmacht angehen. Eine bevollmächtigte Person kann dann zur Not auch die Patientenverfügung durchsetzen, zum Beispiel vor Gericht. Diese Vollmacht ist aber zügig erstellt, die großen Themen haben wir ja schon hinter uns. Zumindest für den Moment, denn ich habe mir vorgenommen, auch bald eine Patientenverfügung für mich zu erstellen.