Recht auf ein angemessenes Zeugnis

Recht auf ein angemessenes Zeugnis

Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses hat jeder das Recht auf ein Zeugnis. Das ist mindestens ein "Einfaches Zeugnis" (mit Art und Dauer Deiner Tätigkeit). Aber besser ist immer ein "Qualifiziertes Zeugnis", denn da wird auch beurteilt, wie Du gearbeitet hast.

Wenn Du nun das qualifizierte Zeugnis in Händen hast, solltest Du es in jedem Fall genau durchlesen. Es wird zwar immer wieder abgestritten, dass es da ein Geheimsprache gäbe. Aber andererseits sind viele dieser "verschlüsselten" Wendungen auch bekannt. Grob gesagt entsprechen folgende Aussagen den üblichen Schulnoten:
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. = 1
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. = 2
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 3
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 4
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 5
Er (Sie) bemühte sich, die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. = 6

Darüberhinaus gibt es noch eine ganze Menge anderer Tricks, wie gewiefte Personaler schlechte Botschaften über Dich in Deinem Zeugnis verstecken können. Mein Tipp: Entweder zur Gewerkschaft gehen und dort beraten lassen oder das Zeugnis einem professionellen Berater geben (im Internet finden sich diverse). Dann weiß man, was drin steht, und kann möglichst schnell von seinem alten Brötchengeber Korrekturen verlangen.

Denn grundsätzlich sollte ein Zeugnis "Wohlwollend" sein. Unbegründet schlechte Bewertungen haben da nix zu suchen. Das kann man sich notfalls auch vor dem Arbeitsgericht erstreiten.

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