Recht auf ein angemessenes Zeugnis

Ein Arbeitszeugnis steht im Fokus, klar und deutlich auf einem weißen Blatt Papier geschrieben, um die berufliche Leistung zu dokumentieren.

Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses hat jeder das Recht auf ein Zeugnis. Das ist mindestens ein "Einfaches Zeugnis" (mit Art und Dauer Deiner Tätigkeit). Aber besser ist immer ein "Qualifiziertes Zeugnis", denn da wird auch beurteilt, wie Du gearbeitet hast.

Wenn Du nun das qualifizierte Zeugnis in Händen hast, solltest Du es in jedem Fall genau durchlesen. Es wird zwar immer wieder abgestritten, dass es da ein Geheimsprache gäbe. Aber andererseits sind viele dieser "verschlüsselten" Wendungen auch bekannt. Grob gesagt entsprechen folgende Aussagen den üblichen Schulnoten:
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. = 1
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. = 2
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 3
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 4
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 5
Er (Sie) bemühte sich, die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. = 6

Darüberhinaus gibt es noch eine ganze Menge anderer Tricks, wie gewiefte Personaler schlechte Botschaften über Dich in Deinem Zeugnis verstecken können. Mein Tipp: Entweder zur Gewerkschaft gehen und dort beraten lassen oder das Zeugnis einem professionellen Berater geben (im Internet finden sich diverse). Dann weiß man, was drin steht, und kann möglichst schnell von seinem alten Brötchengeber Korrekturen verlangen.

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Denn grundsätzlich sollte ein Zeugnis "Wohlwollend" sein. Unbegründet schlechte Bewertungen haben da nix zu suchen. Das kann man sich notfalls auch vor dem Arbeitsgericht erstreiten.

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20 Kommentare

pssssssst vollstens wird immer weniger geschrieben, weil Zeugnisse in aller Regel inzwischen dudenkonform geschrieben werden :o) Und voller als voll geht halt nicht.

Ach ja und wenn da steht, er/sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit steht, ist das normal auch ne 1, meine Erfahrung durch meine Arbeit in einer Personalberatung, die auch Zeugnisse für Unternehmen erstellt hat.

idS einen schönen Tag
Er-Sie war zu Mitarbeitern sehr gesellig und brachte manche Arbeiter-innen zu neuen Horizonten, das heisst.....Er soff wie ein Loch und verleitete andere die Arbeit einzustellen und mitzusaufen....grins,nene das stimmt wirklich.
Trotzdem ist dem Arbeitgeber übrigens erlaubt, seine Meinung zu äußern. Es stimmt, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert werden muss, aber das ist mit "hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt" ja wohl auch ganz klar passiert.
Ich finde solche Artikel immer sehr zweifelhaft, da sie unterstellen, dass jeder tatsächlich gut arbeitet. Aber meine Erfahrung zeigt, dass manache Kollegen einfach keinen Bock haben zu arbeiten und alles tun, um Arbeit zu vermeiden. Und dann ist kein Chef in Deutschland dazu verdammt, diesem Mitarbeiter ein Zeugnis á la "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" auszustellen.
Also nicht erst zum Betriebsrat oder zur Gewerkschaft sondern erstmal kritisch in sich gehen, ob mein Arbeitgeber nicht vielleicht recht hat und ein bisschen mehr Leistung hätte erwarten können.
Abgesehen davon gibt es noch unendlich viele andere Formulierungen, die es zu beachten gilt.