Tipps zur Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?

Tipps zur Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?
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Die Ereignisse von der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und anderswo, die Nachrichten von Terroranschlägen und Überfällen haben in den vergangenen Wochen und Monaten bei vielen Menschen Ängste und Unsicherheit geweckt. Vielleicht haben auch Sie schon einmal überlegt, wie Sie sich vor Angriffen schützen können?

Wenn es um die Selbstverteidigung geht, dann wünschen sich viele ein Hilfsmittel, mit dem sie beispielsweise selbst größere Angreifer abschrecken können. Blickt man ins Internet, dann scheint die Auswahl an geeigneten Mitteln auch ziemlich groß. Aber Vorsicht: Nicht alles, was angeboten wird, ist überhaupt erlaubt. Wenn Sie nach effektiven Mitteln zur Selbstverteidigung suchen, sollten Sie sich gut informieren und gut beraten lassen, um nicht in den Konflikt mit dem Gesetz zu geraten.

Was ist verhältnismäßig?

In Deutschland gilt aus gutem Grund das Gewaltmonopol der Polizei. Das heißt, nur die Polizei ist für die Sicherheit zuständig und nur die Polizei darf aus diesem Grunde beispielsweise Schusswaffen führen. Nur im Falle der Notwehr dürfen Sie selbst geeignete Maßnahmen zur Selbstverteidigung ergreifen, um die Gefahr abzuwenden. Diese Frage ist nur, welche Maßnahmen zur Notwehr und Selbstverteidigung verhältnismäßig sind.

CS-Gas: Erlaubt, aber wirkt nicht immer

In vielen Geschäften wird sogenanntes CS-Gas angeboten, das auch als Tränengas bezeichnet wird. Dieses darf an Käufer ab 14 Jahren in Deutschland verkauft werden. Sprüht man einem Angreifer dieses Gas ins Gesicht, führt dies zu schmerzhaften Reizungen an Augen und Atemorganen und macht die Person kampfunfähig. Weil diese Wirkungen aber nicht lange anhalten und die Gesundheit der Betroffenen nicht gefährdet, darf CS-Gas in Deutschland zur Selbstverteidigung auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Tatsächlich eignet es sich aber nur bedingt zur Selbstverteidigung. Denn gerade im Gedränge oder wenn es schnell gehen muss, ist es oft schwer, mit der Sprühdose genau zu zielen. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie sich selbst außer Gefecht setzen. Zudem sind rund 20 Prozent der Menschen immun gegen das Mittel, so dass es statistisch gesehen in einem von fünf Fällen völlig wirkungslos bleibt.

Pfeffersprays: Bei uns nur gegen Tiere erlaubt

Als Alternative zum CS-Gas gelten sogenannte Pfeffersprays. Sie enthalten zwar einen anderen Wirkstoff als das CS-Gas, lösen aber ähnliche Reaktionen aus: Wer davon getroffen wird, verspürt ein Brennen auf den Schleimhäuten, die Augen tränen und man bekommt Hustenkrämpfe.

Allerdings: Pfeffersprays sind nicht ungefährlich. "Wer Pfefferspray in die Augen bekommen hat, muss sie unverzüglich mit viel klarem Wasser auswaschen", rät Thomas Reinhard von der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg. "Die im Spray enthaltenen Substanzen greifen die Augenhornhaut und -bindehaut an und können zu Entzündungen führen, die Wochen anhalten." Im schlimmsten Fall kann das Spray sogar einen Asthmaanfall auslösen und dabei lebensbedrohlich werden.

In Deutschland dürfen diese Sprays deshalb nur zur Abwehr von Tieren verkauft und eingesetzt werden. Wenn Sie Pfefferspray gegen Menschen einsetzen, müssen Sie sich notfalls vor Gericht dafür verantworten. Normalerweise ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen im Falle der Notwehr aber nicht strafbar. Ob es sich im konkreten Fall jedoch tatsächlich um Notwehr handelt, ist nicht immer eindeutig.

Pepper Gun: Lieber nicht!

Eine moderne Variante des Pfeffersprays sind die sogenannten Pepperguns, die den Wirkstoff bis zu sechs Meter weit schießen können und damit die Reichweite deutlich erhöhen. Wie schon beim Pfefferspray ist der Einsatz aber nicht unumstritten, da auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit noch nicht endgültig beantwortet ist. Zudem kann die pistolenartige Form zu Missverständnissen führen und zur weiteren Eskalation der Situation beitragen. Experten raten daher, diese nur gegen Tiere erlaubte Waffe nicht einzusetzen.

Hände weg von Gaspistolen und Schlagstöcken

Gänzlich ungeeignet zur Selbstverteidigung sind Gaspistolen – auch wenn sie für Erwachsene frei verkäuflich sind. Denn der Gasdruck einer solchen Waffe kann nicht nur den Angreifer, sondern auch den Angegriffenen schwer verletzen. Zudem sind die Gaspistolen so gebaut, dass sie einer echten Pistole sehr ähnlich sehen. Setzen Sie diese ein, kann eine Konflikt-Situation erst recht eskalieren. Insbesondere droht Ihnen bei einem Polizeieinsatz Gefahr, wenn die Polizisten nicht erkennen können, dass Sie nur eine Gaspistole in der Hand halten.

Ebenfalls dringend abzuraten ist von Schlagstöcken oder Teleskopschlagstöcken. Denn sie gelten als Waffe und dürfen bei uns daher nicht einfach so mit herumgetragen werden. Tragen Sie eine solche Waffe bei einer öffentlichen Veranstaltung oder einer Versammlung bei sich, gilt dies als Straftat. Auch das Argument: "Ich will mich ja nur verteidigen können!" zählt da nicht. Davon abgesehen: Nimmt Ihnen der Angreifer diese Waffe ab, kann er sie gegen Sie einsetzten – Ihnen drohen schwere Verletzungen.

Selbstverteidigungskurse geben Sicherheit und Selbstvertrauen

Eine waffenlose, aber durchaus effektive Möglichkeit, um Sicherheit und Selbstvertrauen zu gewinnen, bietet dagegen ein Selbstverteidigungskurs. Denn hier lernen und üben Sie nicht nur, wie man Angreifer mit einfachen Mitteln außer Gefecht setzt. Sie erfahren auch, wie Sie gefährliche Situationen erkennen und eine Eskalation vermeiden können. So gewinnen Sie das notwendige Selbstvertrauen, das dazu beitragen kann, dass es gar nicht erst zu gefährlichen Situationen kommt.

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