Ehegatten als Autokäufer nicht beide unterschreiben

Wenn man ein neues kauft, möchte der Verkäufer oft gerne, dass beide Ehepartner den Kaufvertrag unterschreiben.

Auf keinen Fall sollte man das tun, denn:

Kommt es wegen des Autokaufes zu einer Streitigkeit vor Gericht, wird das Ehepaar als eine Partei angesehen.

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Wenn nur einer unterschrieben hat, kann der andere vor Gericht als Zeuge gehört werden. Das fällt bei beiden Unterschriften weg.

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