Ehegatten als Autokäufer nicht beide unterschreiben

Wenn man ein neues kauft, möchte der Verkäufer oft gerne, dass beide Ehepartner den Kaufvertrag unterschreiben.

Auf keinen Fall sollte man das tun, denn:

Kommt es wegen des Autokaufes zu einer Streitigkeit vor Gericht, wird das Ehepaar als eine Partei angesehen.

Wenn nur einer unterschrieben hat, kann der andere vor Gericht als Zeuge gehört werden. Das fällt bei beiden Unterschriften weg.

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