Ich bin der Meinung, dass ein Arbeitnehmer, der nur Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte hat, seine Steuererklärung selbst evtl. mit Hilfe eines Programmes erstellen kann.
Wenn aber Ausnahmen sind, wie Unterstützung bedürftiger Personen (z. B. du lebst mit Deinem Lebensabschnittspartner zusammen, der bekommt nach dem Arbeitslosengeld kein Geld mehr vom Staat), doppelter Haushaltsführung oder beruflich bedingter Umzug, Fortbildung usw., dann solltest du die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Diese Leute müssen nach der Lehre mindestens drei Jahre Steuererklärung hauptberuflich erstellt haben, sonst werden sie nicht als Beratungsstellenleiter zugelassen.
Zu einem Steuerberater würde ich nur gehen, wenn ich selbständig bin. Der Steuerbeater muss sich in allen Steuerarten (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer usw.) auskennen.
Der Beratungsstellenleiter muss sich nur in einer Steuerart auskennen, nämlich im Einkommensteuerrecht. Somit ist er hier viel besser als der Steuerberater. Bei einem Unfall sucht ihr euch doch auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ein Nachteil hat der Lohnsteuerhilfeverein. Wenn ihr keine Beratung mehr wünscht, müsst ihr die Mitgliedschaft kündigen. In der Regel drei Monate vor Jahresende. Wenn man das weiß, ist das auch kein Nachteil mehr.
Ansonsten hat der Lohnsteuerhilfeverein meines Erachtens nur Vorteile. Viel billiger als der Steuerberater. In seinem Fach manchmal kompetenter, da hier der Beratungsstellenleiter selbst die Arbeit macht und beim Steuerberater nach meiner Erfahrung die Arbeitnehmer vom Azubi im 3. Lehrjahr oder vom frisch Ausgelernten bearbeitet werden. Ihr solltet zu einem großen Verein gehen, denn wenn euch ein Beratungsstellenleiter nicht gefällt, geht ihr zum nächsten und eure Akte wandert mit.