Hurra ich habe gewonnen! Es gibt ja Leute, die täglich viele Kreuzworträtsel lösen, bei denen es was zu gewinnen gibt. Es gibt auch Leute, die ständig Tipps bei diversen Portalen veröffentlichen, wo es Gutscheine zu gewinnen gibt (schmunzel, schmunzel).
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewinn aus Glücksspiel und Gewinn aus Leistung. Beim Lotto und bei Sportwetten ist reiner Zufall der Gewinnbringer. Bei Kreuzworträtseln, Quizsendungen und bei Tipps muss man erst etwas leisten, bevor es einen Gewinn gibt. Dann ist der Gewinn ein Einkommen. Gutscheine gelten übrigens als geldwertes Einkommen.
Muss man Gewinne eigentlich melden? Bei der Steuer oder beim Amt, wenn man Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommt? Beim Finanzamt sind Gewinne aus Glücksspielen wie Lotto und Sportwetten steuerfrei. Beim Amt wird es schon schwieriger. Gewinne zählen dort grundsätzlich als Einnahmen. Wenn ein Hartz-IV-Bezieher etwas gewonnen hat, gilt folgendes:
Hartz-IV-Leistungen sind für den Lebensunterhalt da. Gibt es irgendwelche weiteren Einnahmen, so sind diese dazu da, den eigenen Lebensunterhalt mitzufinanzieren. Sie sind ein „zu berücksichtigendes Einkommen“ laut SGB II § 11. Alle Einnahmen aus Gewinnen werden also auf den Bezug von Leistungen angerechnet. In dem Monat, in dem der Gewinn (oder die Gewinne) eintrudelt, muss das gemeldet werden. Dann wird der Betrag angerechnet und verrechnet.
Diese Regelung gilt ab einem Freibetrag von 100 Euro monatlich. Wer aber mehrere Gewinne pro Monat hat, die zusammen 100 Euro übersteigen, muss dies dem Amt melden. Die Meldepflicht gilt für alle Gewinne und auf eventuell daraus erzielte weitere Einnahmen, zum Beispiel Zinsen.
Bei ganz kleinen Gewinnen hat der Hartz-IV-Bezieher großes Glück: bis 50 Euro pro Jahr kann man das Geld einstecken und einen drauf machen!
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