Grillen auf dem Balkon

Grillen auf dem Balkon

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Des einen Steak ist des anderen Leid. Oder mit anderen Worten: Muss es dem Nachbarn wurscht sein, wenn ich auf meinem Balkon dem sommerlichen "Männerkochen" fröne, sprich grille? Dürfen fleischliche Wohlgerüche ungehindert in Richtung Wohnzimmerfenster von Frau und Herr X und Y wabern? Oder hat die unerbittliche deutsche Aufgeräumtheit auch hier schon zugeschlagen und ein Gegengesetz verabschiedet?

Genug mit Wortspielchen gespaßt – die Lage ist ernst. Jeden Sommer, wenn die Grillsaison eröffnet ist, müssen sich deutsche Ordnungshüter, Gerichte und Stadtgremien mit der leidigen Grillfrage beschäftigen. Unzählige Beschwerden über Rauch- und damit oft verbundene Lärmbelästigung wollen gehört, bearbeitet und verwaltet werden. Eine sich im steten Rhythmus der Jahreszeiten wiederholende Sisyphusarbeit. Wirklich anstrengend. Einerseits. Andererseits scheint es noch anstrengender zu sein, ein für alle Mal Klarheit zu schaffen wer, wann, und vor allem wo grillen darf. Ein Überblick.

Die Gesetzeslage

Um es einfach zu machen: Es ist schwierig! Bisher gibt es in Deutschland keine einheitliche Gesetzgebung zum Thema Grillen. Als Faustregel könnte gelten: Es ist erst einmal überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Ergo: Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.

Eine Richtlinie

Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt. Hier kann es nur Probleme geben, wenn die Nachbarn sich belästigt fühlen. Als triftiger Beschwerdegrund gelten übrigens nur Rauch und Lärm. Der Essensgeruch muss von den Nachbarn hingenommen werden, auch wenn er als störend empfunden wird.

Anders ist es auf öffentlichen Plätzen. Hier liegt es allein in der Hand von Städten und Kommunen zu entscheiden, wo gegrillt werden darf. Grillt man trotz Verbot, kann das teuer werden: In Berlin beispielsweise wird "wildes Grillen" mit Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet! Da die Rechtslage bundesweit sehr unterschiedlich ist, sollte man sich im Zweifelsfall beim örtlichen Ordnungsamt erkundigen. Nichts ist unschöner als bei einem gemütlichen Grillabend im Park von der Polizei aufgescheucht zu werden.

Besonders sensibel ist die Situation, wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht. Naturgemäß ist man in einem Mehrfamilienhaus seinen Nachbarn sehr viel näher als im Eigenheim mit Grundstück. Die meisten Beschwerden über nachbarschaftliches Grillen entstammen daher auch diesem Bereich. Das Landgericht Essen hat sich 2002 dazu durchgerungen die Verantwortung abzuschieben. Und zwar in die Hände der Vermieter. Diese können seitdem per Klausel im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon gänzlich untersagen. Wohlgemerkt: Können. Hier lohnt es also, das Kleingedruckte im Vertrag noch einmal genauer zu studieren.

Die Konsequenz

Was bedeutet das nun für den Grillbesitzer ohne eigenen Garten, aber mit Balkon? Um es mal vorsichtig auszudrücken: Die Zauberformel hier heißt Rücksichtnahme, Respekt und Höflichkeit. Wenn man jeden zweiten Abend bis Mitternacht auf dem Balkon feiert, darf man sich über Ärger nicht wundern. Hingegen werden die allermeisten Nachbarn nicht ausfällig reagieren, wenn man ihnen freundlich mitteilt, dass am Wochenende auf dem Balkon gegrillt wird. Das setzt natürlich ein einigermaßen intaktes Nachbarschaftsverhältnis voraus.

Eine technische Lösung

Natürlich gilt auch beim Grillen die alte Weisheit "Wo viel Feuer ist, da ist auch viel Rauch." Der meiste störende Rauch entsteht, wenn Fett vom Grillrost in die Glut der Holzkohle tropft. Das lässt sich vermeiden. Die einfachste und sauberste Lösung ist es, sich vom klassischen Prinzip zu lösen und auf einen Elektro- oder Gasgrill umzusteigen. Grillen ist in den letzten Jahren wieder enorm hip geworden und der Markt hat sich angepasst. Mittlerweile ist eine große Auswahl verschiedenster, holzkohlefreier -Modelle im einschlägigen Fachhandel erhältlich. Leider wird diese Variante von vielen "eingefleischten" Grillexperten noch immer belächelt und im schlimmsten Fall als "unmännlich" abgetan. Falls die Idee eines feuerlosen Grills bei euch daheim auch nicht zur Belustigung führt, könnte folgender Witz helfen:

Mann und Frau sitzen auf dem Balkon. Sie schaut verträumt in den Sonnenuntergang und sagt zu ihrem Mann: "Hör mal, Schatz, die Grillen." Er schaut von seiner Zeitung auf und meint: "Ich rieche nichts."

In diesem Sinne: Frohes Brutzeln!

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