Kapital-Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht kündigen

Durch Arbeitslosigkeit ist man meistens nicht mehr in der Lage die hohen Beiträge einer bestehenden Kapital-Lebensversicherung zu zahlen. Ich spreche hier von einer kleinen normalen Versicherung für Otto-Normalverbraucher.

Viele kündigen sie dann aus Panik, sehen nur das ausgezahlte Geld und verlieren sehr viel Geld dabei. Die Versicherungen bieten einem beim Weiterlaufen freiwillig die Stundung der Beiträge für ein Jahr. Die werden aber am Ende wieder abgezogen. Nach einem Jahr steht man wieder vor dem gleichen Problem.

Angst bei Arbeitslosigkeit ist ein schlechter Ratgeber. Nach langem Bohren bei meiner Versicherung rückten sie aber mit einer für mich optimalen Lösung raus. Den Mindestbeitrag zahlen, zeitlich unbegrenzt, die Auszahlungssumme verringert sich natürlich proportional, aber bestehendes Kapital bleibt erhalten.

Man zahlt nur 20 Euro monatlich und bekommt bei Vertragsende oder Todesfall immer noch eine stattliche Summe. Bei Unfall das doppelte. Gerade die Älteren unter uns haben damals auf Lebensversicherungen gesetzt und kommen im Alter in finanzielle Schwierigkeiten durch Arbeitslosigkeit.

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Wenn man das Ganze zum Mindestbeitrag einfach so weiterlaufen lässt, kann man sie für sich als Sterbeversicherung im Alter nutzen. Neu abgeschlossene Sterbeversicherungen kosten im Alter oft das doppelte und man hat immer noch die Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht zahlt. 

Die laufenden jährlichen Erhöhungen (Dynamik) der 20 Euro kann man telefonisch canceln, die Auszahlungssumme bleibt dabei gleich. Ab und zu vielleicht mal nicht anrufen, damit sich die Auszahlungssumme den allgemeinen Erhöhungen anpasst. Ich denke, dass die Versicherungen ihre Gründe haben, ihren Kunden das nicht gleich am Anfang der Krise anzubieten. 

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8 Kommentare

Man kann sie aber auch beitragsfrei stellen lassen.
Besonders Hartz IV-ler sollten gründlichst recherchieren, BEVOR sie handeln, bzw. kündigen.
Wer Hartz IV bezieht und eine Kapitallebensversicherung hat muss diese notfalls kündigen und sich auszahlen lassen.

Soviel zum Vorsorgen für das Alter.
@Silke Maria Man muss erst dann die Lebensversicherung kündigen, wenn die Kündigung unwirtschaftlich ist und der Rückkaufswert weit unter dem Wert der Summe der gezahlten Beiträgen liegt. Außerdem gibt es noch altersbezogene Vermögensfreibeträge. Altersvorsogen, die als solche ausgewiesen sind, sind auch bis zu einer gewissen Grenze geschützt.
Lasst Euch nicht bangemachen, damit arbeiten die bei der Arge. Lest euch schlau (www.gegen-hartz.de), bevor Ihr zum Amt müsst und setzt bestimmt Eure Rechte durch. Hinterfragt auch gewisse sinnlose "Maßnahmen" und signalisiert, dass Ihr lieber ganztags arbeiten wollt. Manche "Maßnahmen" muss man gar nicht mitmachen, ich habe selber durch intensives, freundliches, aber bestimmtes Nachhaken zwei von 4 verhindern können.