Kosmetika und ihre Inhaltsstoffe

Kosmetika und ihre Inhaltsstoffe
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Alljährlich werden in Deutschland drei Milliarden kosmetische Produkte gekauft. Kosmetika dienen der Reinigung, der Parfümierung oder der Veränderung des Aussehens und fördern Gesundheit oder Wohlbefinden. Zu den Kosmetika zählen beispielsweise Haut- und Sonnencremes, Gesichts-Make-up, Nagellack, Parfüm, Haarfärbemittel, Shampoos, Duschgel, Seifen und Zahnpasten. Die am 11. Juli 2013 in Deutschland in Kraft getretene „Kosmetikverordnung“ der Europäischen Union beschreibt kosmetische Mittel als Stoffe, die äußerlich angewendet werden oder mit den Zähnen oder Mundschleimhäuten in Berührung kommen.

Was ist beim Kauf von Kosmetika zu beachten?

Zur Herstellung von Kosmetika werden Tausende natürlicher und chemischer Inhaltsstoffe verwendet. Festgelegte Obergrenzen für ihre Konzentration in kosmetischen Produkten sollen sicherstellen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für Verbraucher entsteht. Unverträglichkeiten wie z. B. allergische Reaktionen oder Hautrötungen sind allerdings nicht auszuschließen.

Die „INCI“-Liste: Inhaltsstoffe eines kosmetischen Produkts
Verbraucher sollten daher beim Kauf kosmetischer Produkte die Inhaltsstoff-Angaben bewusst zur Kenntnis nehmen: Seit 1997 müssen die Inhaltsstoffe auf Kosmetika entsprechend der „INCI“-Vorgaben (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) ausgewiesen sein. Die INCI-Angaben, die die genauen chemischen Bezeichnungen der Zusatzstoffe enthalten, sind in Form einer Zutatenliste („Ingredients“) auf jedem kosmetischen Produkt aufgeführt. Die Zusatzstoffe mit der höchsten Konzentration befindet sich an der Spitze der Liste.

Parfüm- und Aromastoffe
Wer allergisch auf Parfümstoffe reagiert, der sollte auf die ggf. auf kosmetischen Mitteln angebrachte Sammelbezeichnung „Parfum“ achten, um parfümierte von unparfümierten Kosmetika zu unterscheiden. Aroma-Mischungen werden mit dem Begriff „Aroma“ gekennzeichnet.

Nanomaterialien
Kosmetikprodukte, die Nano-Materialien enthalten, müssen den enthaltenen Stoff mit der Zusatzkennzeichnung „Nano“ ausweisen. Die EU-Kosmetikverordnung definiert „Nanomaterial“ als synthetischen Stoff, der biologisch beständig und unlöslich ist und dessen Breite, Länge oder Höhe zwischen einem und einhundert Nanometern beträgt. Nanopartikel können aufgrund ihrer geringen Ausmaße auch über die Haut in den Blutkreislauf gelangen. Der Einsatz von Nanomaterial ist deshalb wissenschaftlich umstritten.

Die Bezeichnungen „Naturkosmetika“ und „ohne Tierversuche“
Die Bezeichnung „Naturkosmetika“ darf von Herstellern verwendet werden, solange der Anteil chemischer Inhaltsstoffe unter 50 Prozent liegt. „Ohne Tierversuche“ bedeutet lediglich, dass das Endprodukt nicht an Tieren getestet wurde. Tierversuche mit einzelnen Inhaltsstoffen sind hierbei jedoch nicht ausgeschlossen. 

Mindesthaltbarkeitsdatum
Manche Kosmetika weisen ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf, das beim Kauf nicht außer Acht gelassen werden darf.

Was sind gute und schlechte Inhaltsstoffe?

Ob ein kosmetisches Produkt ausschließlich unbedenkliche Inhaltsstoffe enthält, lässt sich für einen Verbraucher kaum erkennen. Bei zugelassenen Inhaltsstoffen entscheidet die Dosierung über die Gesundheitsverträglichkeit. Nur unter Zuhilfenahme von speziellen Datenbanken und Fachliteratur können Verbraucher nach umfangreicher Recherche die Qualität eines Produktes in etwa einschätzen. Zu einigen Inhaltsstoffen liegen jedoch keine oder nur unzureichende Daten vor, so dass eine Bewertung in diesen Fällen kaum möglich ist. Zudem widersprechen sich nicht selten die Bewertungen von Produktherstellern, Verbraucherschutzverbänden und politischen Institutionen wie beispielsweise der EU-Kommission. 

Parabene: Häufig verwendete Inhaltsstoffe

Eine Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) kam nach Prüfung der Inhaltsstoffe von 60.000 Kosmetika zu dem Ergebnis, dass etwa ein Drittel der Kosmetikprodukte hormonähnliche Stoffe enthält. Am häufigsten waren Parabene vertreten, die die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen und daher als Konservierungsstoffe verwendet werden. Konservierungsstoffe sind allerdings für ihre allergiefördernde Wirkung bekannt. In Tierversuchen wurde zudem nachgewiesen, dass sie das Hormonsystem beeinflussen können. Der BUND fordert einen vollständigen Verzicht auf solche Inhaltsstoffe.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass einige Parabene bei begrenzter Dosierung auch bei Kindern unbedenklich eingesetzt werden können, während eine Beurteilung anderer Parabene derzeit noch nicht möglich sei. Eine abschließende Bewertung wird dadurch erschwert, dass Parabene nicht nur über kosmetische Mittel, sondern zusätzlich auch über Medikamente und Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen können.

Die EU-Kosmetikverordnung erlaubt einen Paraben-Volumensanteil von 0,4 Prozent. Der tatsächliche Paraben-Anteil in Kosmetika liegt allerdings zumeist unter dem gesetzlich zugelassenen Maximalwert. Der BfR und auch der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) empfehlen einen Butyl- und Probyl-Paraben-Anteil von höchstens 0,19 Prozent, da die Aufnahme dieser Paraben-Sorten über die Haut nicht ausreichend geklärt sei. Aufgrund fehlender Datengrundlagen sollte nach Auffassung der EU die Verwendung von vier anderen Paraben-Sorten untersagt werden.
Ein vollständiges Verbot von Parabenen ist jedoch umstritten. Der BfR befürchtet bei einem Verbot, dass als Ersatzstoffe möglicherweise deutlich problematischere Materialien wie Methylisothiazolinon zum Einsatz gelangen könnten, das ein fünffach größeres Allergierisiko mit sich bringt.

Inhaltsstoffe in Kosmetika: Gesundheitlich unbedenklich oder unabsehbare Gesundheitsgefahren?

Inhaltsstoffe in Kosmetika sorgen entscheidend für die angestrebten Produkteigenschaften. Transparenz über die Kosmetika-Inhalte schafft die vorgeschriebene INCI-Kennzeichnung. Jedoch ist fraglich, ob Verbraucher angesichts der Vielzahl möglicher Inhaltsstoffe und Kennzeichnungen ein mögliches Gefährdungspotenzial wirklich realistisch einschätzen können. Zudem liegt zu den langfristigen Auswirkungen einiger Inhaltsstoffe kaum Datenmaterial vor. Letztlich bleibt also jedem Verbraucher die eigenverantwortliche Entscheidung vorbehalten, ob er sich für kosmetische Produkte mit synthetischen oder ausschließlich natürlichen Inhaltsstoffen entscheidet.

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