Kuriose Gesetze in Deutschland #FunFriday

Eine Statue der Justitia hält in einer Hand eine Waage, symbolisch für Gerechtigkeit, vor einem neutralen Hintergrund.

Die Gurkenverkrümmungsverordnung, ein Verbot im Gleichschritt über eine Brücke zu gehen oder ein Verbot von farbigen Sonnenschirmen - all das ist kein Witz, sondern sind oder waren echte Gesetzte in Deutschland. Und das sind bei Weitem nicht die einzigen Kuriositäten in Deutschlands Gesetzbüchern.

Gurkenkrümmungsverordnung

Diese Verordnung der Europäischen Union sorgte bis 2009 für ordentlich Aufruhr. 1989 wurde die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken beschlossen. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass Gurken der Handelsklasse „Extra“ maximal 10 mm Krümmung auf 10 cm Länge aufweisen dürfen. Nach jahrelangem Spott wurde diese Verordnung 2009 wieder abgeschafft. Vielleicht gibt es dann doch wichtigere Punkte auf der Tagesordnung der EU als eine Gurkenkrümmungsverordnung.

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Im Gleichschritt über eine Brücke gehen

In der Straßenverkehrsordnung ist bis heute in § 27 (6) festgelegt: „Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.“ Klingt erstmal komisch, hat aber tatsächlich einen Grund. Die Eigenschwingung von Brücken kann durch das gleichmäßige Marschieren so weit verstärkt werden, dass Einsturzgefahr besteht. So einfach ist das natürlich nicht, trotzdem ist es üblich, dass Soldaten über eine Brücke immer „ohne Tritt“ marschieren.

Todesstrafe in Hessen

Bis zum Jahr 2018 stand in Art. 21 der Landesverordnung von Hessen noch: „Bei besonders schweren Verbrechen kann [ein Straftäter] zum Tode verurteilt werden.“ Eine Änderung war schlichtweg nicht nötig, da die Todesstrafe bereits 1949 mit dem Einführen des Grundgesetzes bundesweit abgeschafft wurde. In Deutschland stehen Bundesgesetze über den Landesgesetzen, somit war die Todesstrafe in Hessen schon lange ungültig. Trotzdem, explizit abgesetzt ist dieses Gesetz erst seit 3 Jahren.

Herrenloser Bienenschwarm

Beim Verfolgen seines Bienenschwarms, darf man tatsächlich fremde Grundstücke betreten. In § 962 des BGBs (Bürgerliches Gesetzbuch) steht: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.“ Sobald der Besitzer die Verfolgung allerdings aufgibt, gilt der Bienenschwarm als „herrenlos“ und die Sonderrechte verfallen.

Tiere ohne Begleitperson

Die Verkehrsregeln in Deutschland (§ 28 der StVo) verbieten es, dass Tiere ohne Begleitpersonal auf die Straße laufen dürfen. In diesem Fall fällt ein Verwarngeld von 5 Euro an - bei einem Tier ohne Begleitperson drängt sich allerdings die Frage auf, wer soll diese Geldstrafe zahlen?

Farbige Sonnenschirme verboten

Um das Stadtbild zu schützen, hat die nordhessische Kleinstadt Bad-Sooden-Allendorf in § 10 (6) festgelegt, dass „Sonnenschirme […] beige-, pastell- oder sandfarbig“ sein müssen. Verstöße dagegen werden als offizielle Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Geldstrafe belegt. In der Altstadt gibt es übrigens noch weitere kuriose Gesetze. Die Speisekartenkästen von Gaststätten dürfen nur maximal 50 x 70 cm groß sein und Außentreppen müssen aus Naturstein gebaut werden.

Landesseilbahngesetz

Das wohl unnötigste Gesetz ist das Landesseilbahngesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufsicht über Seilbahnen. Klingt erstmal wichtig, oder? Blöd nur, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine einzige Seilbahn gibt.

Kennst du noch ein anderes kurioses Gesetz? Dann lass es uns in den Kommentaren wissen!

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6 Kommentare

Diese Gesetze kenne ich alle nicht. Aber es ist schon komisch was es so alles gibt.
Das mit dem Gleichschritt war mir bekannt,da ich eingerückt ( in Ö ) war und uns das unser Zugsführer erklärt hat,warum.
Wenns Dir Spaß macht,schau mal im Net nach,was es für komische Gesetze in Amerika gibt

https://www.reisewut.com/kuriose-und-lustige-gesetze-in-den-usa/
Das mit dem Verbot farbiger Sonnenschirme findet man in vielen Gestaltungssatzungen vieler Städte, gleichermaßen das mit den Speisekartenkästen - und ich finde das nicht mal unangebracht.
Jeder innerstädtische Laden oder Gastronom möchte möglichst werbewirksam und kundenfreundlich seine Ware unters Volk bringen, und wenn jeder da schalten und walten würde wie ihm beliebt, würde mit der Zeit ein ziemliches Kuddelmuddel an unterschiedlichsten Sonnenschirmen, Markisen, aber auch Werbeaufstellern und der gleichen entstehen - irgendwann würden die Innenstädte ziemlich ramschig aussehen.