Nach Sturm fällt ein Ast aufs Auto - was ist zu tun?

Nach Sturm fällt ein Ast aufs Auto - was ist zu tun?

Nach dem großen Sturm ein Schock: auf dem geparkten Auto liegt ein riesiger Ast. Da heißt es Ruhe bewahren und alles richtig machen.

1. Der Schaden muss sofort bei der Versicherung gemeldet werden, telefonisch oder per E-Mail.

2. Es ist hilfreich, Fotos zu machen, und zwar bevor man mit Aufräumarbeiten anfängt, um z. B. Glassplitter zu entfernen. Es darf nichts verändert werden, damit der Schaden vollständig protokolliert werden kann.

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3. Wichtig ist auch eine ausführliche Schadensliste.

4. Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung wird der Schaden nicht übernommen.

5. Die Vollkasko-Versicherung zahlt durch Wind verursachte Schäden auch unter Windstärke 8.

6. Die Teilkaskoversicherung zahlt Sturmschäden erst ab Windstärke 8, das sind 62 bis 74 km pro Stunde.

7. Welche Windstärke am Schadenstag gemessen wurde, erfährt man beim Wetterdienst.

8. Der Pkw-Besitzer muss nach Anfertigung einer Schadensliste und der Fotos sofort sein absichern, z. B. zerbrochene Fenster abdecken, damit kein Regenwasser ins Auto kommt, das weitere Schäden verursacht.

9. Der Pkw-Besitzer wird übrigens nicht zurück gestuft in seiner Schadensfreiheitsklasse. Das passiert nur, wenn er den Schaden selbst verursacht hat. Also gegen einen morschen Baum fährt und damit einen Ast locker macht, der aufs Auto fällt. Das ist dann sehr dumm gelaufen!

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7 Kommentare

Sehr nützliche Tipos.
@Gudula: Ist das Dein Auto? Das sieht ja sehr übel aus. Danke für die Tipps. Die sind wirklich sehr hilfreich.
Dass die Vollkasko auch schon bei einer geringeren Windstärke zählt, wusste ich auch noch nicht. Danke, guter Hinweis!
Vielen Dank für die Tips! Da kann man nur hoffen, daß einem sowas nicht passiert
. Denn ein so böse zugerichtetes Auto ist ja schrecklich.
Ob und in welcher Höhe die Vollkaskoversicherung zahlt, auch, ob eine Herabstufung erfolgt, hängt vom Vertrag ab. Es gibt auch Verträge, die einen Eigenanteil des Versicherten vorsehen, dann zahlt die Versicherung nur den darüber liegenden Rest des Schadens.
Also erst einmal in den Vertrag schauen, was die vereinbarten Bedingungen aussagen!
Außerdem ist die Kaskoversicherung nicht ganz automatisch für die Schadensregulierung am eigenen Auto zuständig - solange sich nämlich ein Fremdverschulden feststellen lässt, ist zunächst der Verschulder für die Schadensregulierung zuständig. Beispiel: mein Auto ist am Straßenrand geparkt, an den ein Privatgrundstück angrenzt. Der Grundstücksbesitzer hat sich nicht um die Sturmfestigkeit seiner Bäume oder seines Hausdaches gekümmert, bei Sturm fliegen Dachziegel oder Äste herunter und beschädigen mein Auto. Meine Kaskoversicherung k a n n den Schaden regulieren, m u s s es aber nicht, da die Grundstücksversicherung, Gebäudeversicherung oder Private Haftpflichtversicherung - so vorhanden- des Grundstücksbesitzers ( oder er selbst) für die Schadensregulierung zuständig ist.
Habe ich eine gute Versicherung abgeschlossen, gebe ich meiner Versicherung den Grundstückseigentümer an, die ermittelt dessen Versicherung und setzt sich mit ihr in Verbindung, ohne, dass ich weiter tätig werden muss. Habe ich eine schlechte Versicherung, muss ich mich selbst mit der gegnerischen Versicherung herumschlagen, um eine Schadensregulierung zu erwirken.
Also, immer auch den Besitzer des schadensverursachenden Gegenstandes ermitteln!
Sofern man eine Vollkasko-Versicherung hat, muss diese solche Schäden bezahlen.
Ein Detail stimmt nicht: Wenn der Wind unter der besagten Stärke 8 war und der Schaden wird von der Vollkasko reguliert, wird man im Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft.

Außerdem: Wenn der Ast oder Baum tatsächlich erst NACH dem Sturm auf das Auto fällt (so steht es ja in der Überschrift), steht man gegenüber der Versicherung in der Beweislast, dass der Sturm tatsächlich die Ursache war. Das wird sicher nicht einfach.
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