Nach dem großen Sturm ein Schock: auf dem geparkten Auto liegt ein riesiger Ast. Da heißt es Ruhe bewahren und alles richtig machen.
1. Der Schaden muss sofort bei der Versicherung gemeldet werden, telefonisch oder per E-Mail.
2. Es ist hilfreich, Fotos zu machen, und zwar bevor man mit Aufräumarbeiten anfängt, um z. B. Glassplitter zu entfernen. Es darf nichts verändert werden, damit der Schaden vollständig protokolliert werden kann.
3. Wichtig ist auch eine ausführliche Schadensliste.
4. Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung wird der Schaden nicht übernommen.
5. Die Vollkasko-Versicherung zahlt durch Wind verursachte Schäden auch unter Windstärke 8.
6. Die Teilkaskoversicherung zahlt Sturmschäden erst ab Windstärke 8, das sind 62 bis 74 km pro Stunde.
7. Welche Windstärke am Schadenstag gemessen wurde, erfährt man beim Wetterdienst.
8. Der Pkw-Besitzer muss nach Anfertigung einer Schadensliste und der Fotos sofort sein Auto absichern, z. B. zerbrochene Fenster abdecken, damit kein Regenwasser ins Auto kommt, das weitere Schäden verursacht.
9. Der Pkw-Besitzer wird übrigens nicht zurück gestuft in seiner Schadensfreiheitsklasse. Das passiert nur, wenn er den Schaden selbst verursacht hat. Also gegen einen morschen Baum fährt und damit einen Ast locker macht, der aufs Auto fällt. Das ist dann sehr dumm gelaufen!
Delfin-Beobachterin