Stromkosten bei elektrisch betriebenen Hilfsmitteln

Stromkosten bei elektrisch betriebenen Hilfsmitteln

Stromkosten durch die Krankenkasse bei elektrisch betriebenen Hilfsmitteln erstattet bekommen.

Hallo liebe Gemeinde, vor ca. 15 Jahren wurde bei mir Schlafapnoe festgestellt. Seit dieser Zeit benutze ich ein Schlafgerät mit Atemmaske, das soll die nächtlichen Atemaussetzer minimiert.

Vor Kurzem bin ich durch Zufall darauf gestoßen, dass Betroffene von ihrer Krankenkasse auf Antrag, die für die Therapie anfallenden Stromkosten erstattet bekommen haben, sogar rückwirkend für 4 Jahre!

Dies gilt auch für medizinische Hilfsmittel wie Monitore, elektrische Rollstühle usw.

Für weitere Tipps und Hinweise, insbesondere ein Musterschreiben, schaut doch bitte auf die Seite www.mobilista.eu.

Ich bitte ausdrücklich um Verbreitung. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie sauer ich auf meine Krankenkasse, die Ärzte, Schlafkliniken und andere Beteiligte bin.

Bis dahin ...

... Wissen ist Macht, nix wissen macht auch nix.

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15 Kommentare

Gut zu wissen. Ich selber brauche zwar solche Geräte noch nicht, aber man weiss ja nie was noch kommt. Aber meine Eltern habe meine Oma zur Pflege im Haus und brauchen das ein oder andere elektrische Hilfsmittel. Ich werde diesen Tipp mal an meine Eltern weiterleiten. Danke dafür.😄
Wir brauchen zwar auch keine solchen Hilfsmittel, aber ein Freund von uns benutzt schon seit einigen Jahren eine Schlafmaske. Ich glaube nicht, daß er von der Möglichkeit weiß, sich die Stromkosten erstatten zu lassen.
Vielen Dank für den Tip!
Das gilt auch für andere Geräte - etwa Sauerstoffkonzentratoren etc. Manche KKassen wünschen genaue Betriebsstunden, die meisten zahlen pauschal. In jedem Fall lohnt nach einem Jahr ein Antrag - wie? Erfragen bitte. Bei jeder Kasse anders.

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