Vorsicht beim Wechsel des Telefonanbieters - rechtzeitig kündigen

Zwei Aktenordner mit der Aufschrift „TELEFONKOSTEN“ stehen auf einem Tisch, umgeben von Münzen und einem Taschenrechner.

Wir haben uns im Laufe dieses Jahres von unserem teuren Festnetzanschluss verabschiedet und telefonieren mittlerweile nur noch übers Mobiltelefon. Dadurch wird einiges an Geld eingespart.

Aus eigener leidvollen und teuren Erfahrung möchte ich hier einige Tipps zur Umstellung geben.

Den Telefonanbieter, wenn möglich rechtzeitig kündigen

Bei uns war eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das heißt in der Praxis, dass nach der Kündigung bei Handy und Festnetzanschluss noch weitere 3 Monate die Grundgebühren anfallen, obwohl der Anschluss gar nicht mehr existiert.

Bezahlung der Gebühren durch einen Zweitanbieter?

Beispiel: Die Grundgebühr wird über z. B. A1 (für Österreich) abgerechnet. Die Gesprächsgebühren über eine andere Firma (wo man angeblich Kosten sparen kann).

Da war ich äußerst erstaunt, dass es hier nur möglich ist, einmal im Jahr genau drei Monate vor der Kündigungsfrist den Vertrag aufzulösen. Nun sollten oder müssen wir bis Juli 2018 noch monatlich Gebühren von 12 Euro bezahlen, wo es doch eigentlich gar keinen Festnetzanschluss mehr gibt.

Video-Empfehlung:

Also, wer so einen Zweitvertrag hat, der sollte den tunlichst so bald wie möglich kündigen. Der bringt vielleicht einige wenige Euros und man muss sich nur die Mühe machen, noch eine zweite Rechnung zu kontrollieren. Also weg damit!

Hast du eine Handyversicherung abgeschlossen?

Uns erging es so, dass wir bei unserem Kauf von einem Handy vor etlichen Jahren einen solchen Vertrag aufs Auge drücken ließen. Mittlerweile war das Gerät ja nicht mehr viel wert, aber es fielen trotzdem monatlich ca. fünf Euro an. Aber wir haben auf diesen Service total vergessen und schön brav weitergezahlt - selber schuld, wenn man nicht kontrolliert.

Handy freischalten lassen?

Mein altes Handy war eines mit Vertrag. Eigentlich hat es noch einwandfrei funktioniert und ich wollte es auch mit dem neuen Anbieter weiterverwenden. Nur wären da 75 Euro Freischaltgebühren angefallen. Da schien es mir dann doch günstiger mir ein neues Gerät zu kaufen. Was ich nachträglich jetzt doch nicht bereue, weil sich da technisch doch einiges getan hat.  

Alte Nummer mitnehmen zu neuem Handy und neuen Anbieter?

Da bekommt man auf den alten Anschluss eine neue Nummer und es fallen weiterhin die Kosten an. Gebraucht wird der meistens nicht mehr. Aber auch hier muss man die Kündigungsfrist einhalten und nun brav weiterbezahlen.

Mein Fazit: Wenn man plant, den Anbieter zu wechseln, rechtzeitig alle Verträge und die zusätzlichen Verträge, ja bald genug zu kündigen, sonst fallen eine Zeit lang doppelte Kosten an. Auch sollte man von Zeit zu Zeit alle bestehenden Vereinbarungen öfters mal überprüfen, denn vieles braucht man eigentlich nicht mehr. Also weg damit!

Und Vorsicht bei zusätzlichen Anbietern, das spart wenig bis gar kein Geld und man verliert schnell mal die Übersicht. Und wenn man schon so etwas abschließt, nur jederzeit kündbare Verträge akzeptieren.

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Eine Telefonnummer, bei der Anbieter auf Granit beißen
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24 Kommentare

das verstehe ich nicht.Wenn ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe,kündige ich fristgemäß,und nach den 3 Monaten erlischt das Vertragsverhältnis,ohne weitere Gebühren.?!75 Euro Freischaltungsgebühr,habe ich auch noch nie gezahlt....
@sabon
Festnetz und Mobilfunktverträge haben meißt eine feste Laufzeit von 24 Monaten. Die Kündigung eines solchen Vertrages muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags erfolgen, ansonsten verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate. Das haben die Anbieter im Laufe der Jahre ganz gewieft eingeführt. Bei Versicherungen verhält es sich ähnlich.

@Kamilla
normalerweise ist es so, dass Mobiltelefone mit einer Sperre nach Ablauf von 2 Jahren kostenfrei entsperrt werden können. Länger darf man meines Wissens nach nicht an den jeweiligen Anbieter gebunden sein.
Den dafür erforderlichen Entsperrcode kann man über die Anbieterhotline, im Geschäft oder teilweise auch online abfragen. Kostenpflichtig ist das ganze eigentlich nur vor Ablauf der 2 Jahre.

Ich habe mehrere Jahre in der Telekommunikationsbranche gearbeitet und die Erfahrung gemacht, dass gerade in Geschäften die Bearbeitung eines solchen Anliegens stark von der Lust des Mitarbeiters abhängt, da sich mit so etwas kein Geld verdienen lässt.
@mabeall: wenn ich 3 Monate vor Vertragsablauf kündige,weiß ich nicht wo das Problem liegt!!Wenn ich Verträge abschließe,sollte ich im Auge behalten,wielange die Laufzeiten sind,sorry!!!