Wichtig! Vor dem Urlaub zum Tierarzt! Tätowierte Nummerncodes, z. B. in den Ohren, werden leider an der Grenze nicht mehr akzeptiert.
Wer ein ungechiptes Tier dabei hat, kann an der Einreise gehindert werden.
Wichtig! Vor dem Urlaub zum Tierarzt! Tätowierte Nummerncodes, z. B. in den Ohren, werden leider an der Grenze nicht mehr akzeptiert.
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Für den Reiseverkehr innerhalb der EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen neben gültiger Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis seit dem 3. Juli 2011 die Kennzeichnung durch einen Mikrochip vorweisen.
Sofern die Tiere allerdings VOR dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden, müssen sie nicht zusätzlich gechippt werden, wenn
- die Tätowierung deutlich lesbar und
- das Datum der Tätowierung im EU-Pass eingetragen ist
(Ausnahme: in UK, Irland und Malta wird ausschließlich der Mikrochip bei der Einreise anerkannt).
Alle aktuellen Infos zum Reisen mit Haustieren gibts beim Verbaucherministerium:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html