Sozialleistungen und Rechtschutzversicherung

Jemand, der Sozialleistungen bezieht, braucht im Normalfall keine eigene Rechtschutzversicherung zu haben, da er mit seinem Bewilligungsbescheid beim hiesigen Amtsgericht auf Verlangen einen sog. Beihilfeschein bekommen kann. Damit kann er dann zu jedem beliebigen Anwalt gehen und sich gegen einen symbolischen Betrag von 10,00 Euro - auf den die meisten Anwälte verzichten - beraten lassen. Jemand, der mit einem solchen Schein kommt, darf nicht vom Anwalt abgelehnt werden. (Meine Rechtschutzversicherung kostet ca 200 Euro pro Jahr...)

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48 Kommentare

Das ist ein Top-Tipp! Kenne jemanden, der zahlt sich dumm und dappig an Anwaltskosten und ist H4. Eigentlich könnten diese Anwälte von ihr doch mal den Tipp geben...

Ich leite deinen Tipp mal weiter!
@Goldpiranha

der zahlt sich dumm und dappig?

Der Tipp ist gut, es gibt immer noch viele die nicht wissen, das es die Beihilfe gibt. Jedoch verlangen auch einige RA noch zusätzliches Geld von Mandanten. Auch das Gericht prüft bei Antragstellung die Aussicht auf Erfolg.
Immer wieder erheiternd, wenn Leute, die von der Materie keine Ahnung haben, Geblubber von sich geben.

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