Bei der alljährlichen Überprüfung des Wasserverbrauchs durch unseren Vertragspartner glaubte dieser, uns einen Fehler in der Übermittlung der Zählerstände für den Wasserverbrauch zuschreiben zu müssen.
Dies stellte sich jedoch als Irrtum der Wasserwerke heraus, nachdem ich eine Kopie der von mir monatlich aufgeschriebenen Zählerstände an den Heizkörpern übermitteln konnte, aus der hervorging, dass die Berechnung ihrerseits falsch gewesen war. Daraufhin wurde uns ein nicht unerheblicher Betrag aufgrund irrtümlich zu viel bezahlten Geldes rücküberwiesen! Also gilt auch hier: Wer schreibt, der bleibt!
Trotzdem verstehe ich die Message. Vielleicht eine Erweiterung für Faule (so wie mich). Für solche Beweise, die man meist nie braucht (wie auch Kreditkartenbelege), gibt es Apps (z.B. Evernote) mit denen man Bilder direkt in Notizbücher in die Cloud schicken kann (bei Zählerständen habe ich damit kein Problem, bei sensiblen Daten sollte man nochmal drüber nachdenken ;-) ).