Lebensmittel: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Lebensmittel: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
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„Mindestens haltbar bis“ – Ab wann ist Genuss schädlich?

Womit man Tag für Tag umgeht, darüber macht man sich meist keine Gedanken mehr. Aber es lohnt sich, das Thema „Mindesthaltbarkeit“ genauer zu betrachten. Denn durch Missverständnisse und Fehlinterpretation führt das verflixte Datum zu einer ungeheuren Lebensmittelverschwendung. Wir schmeißen zu viel und viel zu früh weg. Wer mit etwas mehr Verständnis, gesundem Menschenverstand und Vertrauen in seine sensorische Fähigkeit bares Geld sparen will, der sollte hier weiterlesen.

Was ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Es bezeichnet genau das, was das Wort auch sagt: den Zeitpunkt, bis wann das Lebensmittel mindestens haltbar sein muss. Man beachte die Wörtchen „mindestens“ und „muss“. Laut EU-Recht müssen die meisten verpackten Lebensmittel mit einem Termin gekennzeichnet werden, bis zu welchem Zeitpunkt ohne Einbußen an Geschmack und Qualität und vor allem ohne gesundheitliche Gefahren gegessen oder getrunken werden kann – ungeöffnet und bei sachgerechter Lagerung. Diesen Zeitpunkt legt der Hersteller fest: Bis dahin garantiert er Geschmack, Geruch, Nährstoffe und weitere Eigenschaften. Verständlich, dass die meisten Hersteller das Datum sehr großzügig nach vorne verlegen. Sie bauen einen Puffer ein, damit es für sie eine mehr als hundertprozentige Sicherheit gibt, dass das Lebensmittel bis zum Ablauf einwandfrei ist. Es gibt übrigens keinen Rechtsanspruch auf Ersatz, wenn etwas vor dem Ablaufen schon schlecht war. Wenn der Hersteller nachweisen kann, dass die Produktion einwandfrei war – und das können sie eigentlich immer – gibt es keinen Schadensersatz.

Wofür gibt es ein Mindeshaltbarkeitsdatum?

Laut EU brauchen alle Lebensmittel ein Datum. Außer frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln, wenn sie nicht verarbeitet wurden. Salz – allerdings nur das ohne Jod. Getränke mit einem Alkoholgehalt über 10 Volumenprozent. Frische Backwaren. Zucker und Zuckerwaren, die fast nur aus Zucker bestehen. Kaugummi. Das sind nicht alle, aber die wichtigsten.

Der gesunde Menschenverstand ist besser als ein willkürliches Datum

Ob ein Lebensmittel noch verzehrfähig ist, hat man früher gesehen, gerochen, geschmeckt. Warum sollte das heute nicht mehr gehen? Das Ablaufdatum bezieht sich nur darauf, was der Hersteller garantiert – aber nicht auf die Qualität des Essens. Manche vermuten auch, dass das MHD extra kurz gemacht wird, damit mehr weggeworfen wird und die Produzenten so mehr verkaufen.

Deshalb:

  • Abgelaufene Lebensmittel überprüfen – Riech- und Schmecktest machen. Wenn sie noch ungeöffnet sind und richtig gelagert wurden, sind sie meistens noch gut.
  • Gerade trockene Lebensmittel wie Nudeln, Reis, Mehl, Müsli verderben eigentlich nicht und sind viel länger haltbar als angegeben.
  • Konserven in Dosen sind bei richtiger Produktion luftdicht abgeschlossen und damit theoretisch nahezu endlos haltbar.

Vorsicht:

  • Schimmel ist immer ein Grund, etwas wegzuwerfen. Und bitte nicht einfach den Schimmel wegschneiden - die Schimmelpilze bilden feine „Wurzelfäden“, sind meistens schon weiter vorgedrungen, als man sieht (gilt nicht für den Edelschimmel im und am Käse).
  • Gasbildung ist immer ein schlechtes Zeichen. Vor allem aufgeblähte Konservendosen – weg damit!
  • Nicht jeder Wein ist unbegrenzt haltbar. Das ist abhängig von Traubensorte, Mostgewicht, Ausbauweise. Generell gilt: Weißwein hält kürzer als Rotwein, Rotwein, der im Eichenfass ausgebaut wurde, länger als der im Stahltank.
  • Bier geht nicht gleich kaputt, wenn es abgelaufen ist, es schmeckt aber nicht mehr so gut.
  • Sekt, der älter als zwei Jahre ist, vermeiden (ausgenommen Jahrgangschampagner).

Aufgepasst beim Verbrauchsdatum!

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Geflügel, Räucherlachs oder verarbeiteter Frischware wie Obstsalat gibt es ein Verbrauchsdatum, an das man sich unbedingt halten sollte. Denn diese Lebensmittel verkeimen bei zu langer Lagerung und können schwere Gesundheitsgefahren bergen. Wenn man vor Ablauf des Verbrauchsdatums sieht, dass man nicht zum Verbrauchen kommt, lieber einfrieren, wenn möglich. Ansonsten unbedingt in die Tonne. Altes Hack oder Geflügel, auch wenn es durchgebraten wird, kann schnell in die Klinik führen.

Geld sparen mit der Krabbelkiste

Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden, mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum schon – wenn sich der Händler davon überzeugt hat, dass das Lebensmittel noch gut ist. Viele verkaufen abgelaufene oder kurz vor dem Termin stehende Dinge mit erheblichem Rabatt. Hier kann man ordentlich Geld sparen.  

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