Rechtschutzversicherung als Werbungskosten angeben

Ein Formular zur Angabe von Werbungskosten, insbesondere zur Rechtschutzversicherung, wird ausgefüllt.

Bei der Steuererklärung kann man die Rechtschutzversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen. 

Jedoch haben viele einen kompletten Rechtschutz für: Verkehr, Privat+Familie und Beruf.

Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann man als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen. Da der genaue Betrag für den Berufsrechtschutz meistens nicht angegeben ist, nimmt man (bei der Konstellation Verkehr/Privat/Beruf) ein Drittel der Rechtschutzversicherungsbeiträge und setzt den Betrag bei den Werbungskosten an.

Nicht vergessen: Nachweis beilegen (Kopie).

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10 Kommentare

viele versicherungen weisen auch den genauen anteil der berufs-rechtsschutzversicherung (auf anfrage) gesondert aus. einfach mal anrufen und sich für die steuererklärung einen nachweis ausstellen lassen, gehört bei der versicherung zum kundenservice.
Völlig falsch. Man kann KEINE Rechtsschutzversicherung als normaler Arbeitnehmer geltend machen !
Du kannst es zwar ins Formular eintragen - lach - es wird Dir aber gestrichen bevor Du es gemerkt hat.
Nochmal ICH ;-)
s.o.... Versicherungen sind nur dann "absetzbar" wenn sie _nicht_ Deinen Spaß an Rechthaberei finanzieren oder gar Deinen Hausstand sichern sollen. Das sind reine Vermögens(ab)sicherungen, und da hat Vater Staat kein Intreresse dran. Ausnahme Versicherungen die Dein Gebäude selbst betreffen, aber _nicht_ den Inhalt. Nicht bluffen lassen von Klinkendrückern ;-)
Etwas anderes sind Versicherungen die mehr oder weniger zwangsläufig anfallen, wie z.B. Haftpflichtversicherungen, und die, oh Wunder sogar jeglicher Art - vom Pferd bis zur Jagdhaftpflicht.
*** Dies schreibt Euch ein exam. Stbv*** GRINS ! Tatsache!