Bei der Steuererklärung kann man die Rechtschutzversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen.
Jedoch haben viele einen kompletten Rechtschutz für: Verkehr, Privat+Familie und Beruf.
Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann man als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen. Da der genaue Betrag für den Berufsrechtschutz meistens nicht angegeben ist, nimmt man (bei der Konstellation Verkehr/Privat/Beruf) ein Drittel der Rechtschutzversicherungsbeiträge und setzt den Betrag bei den Werbungskosten an.
Nicht vergessen: Nachweis beilegen (Kopie).
Du kannst es zwar ins Formular eintragen - lach - es wird Dir aber gestrichen bevor Du es gemerkt hat.
s.o.... Versicherungen sind nur dann "absetzbar" wenn sie _nicht_ Deinen Spaß an Rechthaberei finanzieren oder gar Deinen Hausstand sichern sollen. Das sind reine Vermögens(ab)sicherungen, und da hat Vater Staat kein Intreresse dran. Ausnahme Versicherungen die Dein Gebäude selbst betreffen, aber _nicht_ den Inhalt. Nicht bluffen lassen von Klinkendrückern ;-)
Etwas anderes sind Versicherungen die mehr oder weniger zwangsläufig anfallen, wie z.B. Haftpflichtversicherungen, und die, oh Wunder sogar jeglicher Art - vom Pferd bis zur Jagdhaftpflicht.
*** Dies schreibt Euch ein exam. Stbv*** GRINS ! Tatsache!